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preparatory:AB 147066

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Le groupe des Verts soutient la proposition selon laquelle la contribution de la Confédération ne dépendra plus de l'évolution des dépenses de l'AI, mais devra tenir compte de l'émergence de facteurs exogènes qui grèvent l'AI - par exemple, le nombre d'assurés, l'adaptation des rentes à l'évolution des prix et des salaires. En revanche, nous rejetons l'idée d'un taux de variation de ce montant adapté à l'évolution des recettes de la TVA, escomptée à la baisse.

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Die Kopplung des Beitrages der öffentlichen Hand an die Ausgaben der IV - es handelt sich um einen Bundesbeitrag in der Höhe von rund 38 Prozent der jährlichen Ausgaben der IV - war in den Jahren des stetigen Ausgabenwachstums für die Versicherung ein Vorteil. Im Zeichen der aktuellen Ausgabenkürzungen und der Sparmassnahmen, die folgen sollen, erweist sich diese Kopplung aber als Nachteil, denn mit jeder Senkung der Ausgaben sinkt auch der Beitrag des Bundes. Damit wird der Spareffekt teilweise aufgehoben: Um ein Defizit von 1,1 Milliarden Franken mit Ausgabenkürzungen zu beseitigen, müssen die Ausgaben um 1,7 Milliarden Franken gekürzt werden.

Deshalb ist die Abkopplung des Bundesbeitrages von der Entwicklung der IV-Ausgaben, wie sie in der Revision 6a vorgesehen ist, im Hinblick auf das mittelfristige Ziel einer Sanierung der IV sinnvoll. Dies gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass mit der neuen Regelung langfristig sichergestellt ist, dass der Bundesbeitrag mit der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Löhne und Preise Schritt hält und dass er sich nicht proportional zu den Belastungsfaktoren, welche die IV beeinflussen, verringert. Andernfalls würde die IV wieder zur Verliererin.

Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass der Bundesbeitrag in Zukunft der satzbereinigten Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen folgen soll. Allerdings soll für die Anpassung des Bundesbeitrages nicht die volle Veränderung der Mehrwertsteuereinnahmen massgebend sein, sondern nur die abdiskontierte Veränderungsrate, wobei der Diskontierungsfaktor der Quotient aus dem in AHV und IV massgebenden Rentenindex einerseits und dem Lohnindex andererseits wäre. Diese Abdiskontierung hat folgende konkrete Auswirkungen: Wächst die Wirtschaft im Jahr um 1 Prozent und steigen die Mehrwertsteuereinnahmen entsprechend um 1 Prozent, so wird der Bundesbeitrag nur etwa um 0,5 bis 0,7 Prozent wachsen, je nachdem, wie weit Preise und Löhne auseinandergehen. Steigen die Mehrwertsteuereinnahmen hingegen um mehr als 1 Prozent, so vergrössert sich der Unterschied entsprechend.

Dass der Bundesbeitrag nicht dem realen Wirtschaftswachstum und den effektiven Bundeseinnahmen folgen soll, begründet der Bundesrat damit, dass die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen primär der Lohnsumme folgt. Die exogene Ausgabenentwicklung der IV werde dagegen im Wesentlichen durch den bei den Rentenanpassungen massgebenden Mischindex zwischen Preis- und Lohnentwicklung bestimmt. Deshalb sei eine Abdiskontierung nötig. Diese Behauptung ist nicht korrekt: Mehrwertsteuern werden auf den Preisen erhoben und nicht auf den Löhnen, womit ihre Entwicklung von der Höhe der Preise und der Menge abhängt. Folgerichtig müsste der Bundesbeitrag eher auf- und nicht abdiskontiert werden. Nur die bestehenden IV-Renten werden vom Mischindex bestimmt. Die Neurenten hängen dagegen von der Lohnentwicklung ab. Mit der Abdiskontierung des Anpassungssatzes wird die IV somit aus sachfremden Motiven langfristig geschwächt, und letztlich werden die Bundesfinanzen geschont.

Die Fraktion der Grünen bittet Sie daher, den Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul zu unterstützen, der bewirkt, dass die Entwicklungsrate der Mehrwertsteuereinnahmen nicht mehr um einen Diskontierungsfaktor korrigiert wird, sondern dass an die reine Mehrwertsteuerentwicklung angepasst wird.