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preparatory:AB 147166

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Ich kann es leider nicht so kurz machen, weil ich meinen Minderheitsantrag nicht zurückziehen kann. In diesem Artikel geht es um den Rettungsschirm für die Menschen, die den Schritt aus der Invalidenversicherung in die Arbeitswelt wagen. Sie sollen, falls der Schritt nicht gelingt und sie aus Krankheitsgründen wieder arbeitsunfähig werden, den Anspruch auf eine sogenannte Übergangsleistung haben. Diese Möglichkeit ist für die Betroffenen ausserordentlich wichtig. Wir müssen uns bewusst sein, dass diejenigen, welche eine Rente erhalten, sehr häufig bereits eine lange und leidvolle Geschichte hinter sich haben. Entgegen dem, was immer wieder kolportiert wird, kommt man nicht so einfach zu einer IV-Rente. Wenn nun also Rentnerinnen und -Rentner aus der IV in den ersten Arbeitsmarkt wechseln sollen oder müssen, macht ihnen das in vielen Fällen Angst; Angst, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gerecht zu werden, Angst aber auch, materielle Risiken [PAGE 2098] einzugehen, wenn sie die Rente verlieren, die ihnen die Existenz gesichert hat.

Richtigerweise wurde darum ein Instrument gesucht, um dieser Angst zu begegnen. Die Betroffenen sollen bei einem Rückfall Anspruch auf eine Übergangsleistung haben. Die Übergangsleistung entspricht entweder der ursprünglich ausbezahlten Rente oder, im Falle einer Kürzung der Rente, dem Betrag, um den gekürzt wurde. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass der Anspruch auf eine Rente während drei Jahren bestehen soll, und dies nur dann, wenn jemand zu 50 Prozent arbeitsunfähig wird.

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, die Frist auf fünf Jahre zu verlängern und für den Anspruch eine Arbeitsunfähigkeit von 40 Prozent festzusetzen. Warum fünf Jahre? Drei Jahre scheinen eine lange Zeit zu sein. Wenn jemand während drei Jahren in einem stabilen Zustand ist und es am Arbeitsplatz gutgeht, hat man den Eindruck, damit sei die Integration geglückt. In vielen Fällen mag das stimmen. Wir sollten aber auch an die Fälle denken, bei denen der Verlauf schwankend ist und Rückfälle in grösseren Zeitabständen auftreten. Diesen Betroffenen gibt es eine viel grössere Sicherheit, wenn sie während fünf Jahren Anspruch auf eine Übergangsleistung haben. Ich behaupte, dass die Verlängerung dieser Frist keine allzu hohen Kosten verursacht. Für die Betroffenen bedeutet sie aber ein hohes Mass an zusätzlicher Sicherheit.

Der zweite Teil meines Minderheitsantrages betrifft den Grad der Arbeitsunfähigkeit, bei dem die Übergangsleistung zum Tragen kommen soll. Hier schlage ich Ihnen vor, bei 40 Prozent anzusetzen; 40 Prozent ist auch der Mindestinvaliditätsgrad. Das scheint mir sinnvoll und kohärent mit der übrigen Gesetzgebung.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Im Moment sind Rettungsschirme in anderen Zusammenhängen immer wieder ein Thema. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die es wagen, den Schritt aus der IV in die Arbeitswelt zu machen, das Recht auf einen Rettungsschirm haben, der diesen Namen auch verdient.