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preparatory:AB 148756

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Frau Kollegin Fetz hat auf Artikel 104 der Bundesverfassung hingewiesen. Was meines Erachtens jetzt etwas untergegangen ist, ist Folgendes: Artikel 104 der Bundesverfassung erwähnt, dass der Bund dafür sorgt, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft leistet. Meiner Ansicht nach hat die Landwirtschaft diesen Auftrag bereits in der Vergangenheit wirklich ausgeführt, sie hat diesen Auftrag auch erfüllt.

Wenn man jetzt die Botschaft liest, dann stellt sich die Frage - ich möchte den Herrn Bundesrat bitten, dazu noch Ausführungen zu machen -, ob wirklich die Gefahr besteht, dass enorme administrative Aufwendungen die Folge sind, weil diese Ausrichtung der Direktzahlungen nach subjektiven Kriterien erfolgt. Zudem zeigen die Projekte, dass in verschiedenen Regionen ganz unterschiedliche Massnahmen ergriffen werden. Wenn man in der Botschaft auf Seite 2300 nachschaut, dann sieht man allerdings, dass mit diesem Betrag von 210 Millionen Franken nicht etwas ganz Grosses zur Diskussion steht; das muss man klar sagen.

Ich wäre aber froh, Herr Bundesrat, wenn Sie hier noch Aussagen machen könnten, vor allem, wie diese administrativen Massnahmen, die drohen, minimiert werden könnten.