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preparatory:AB 150053

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-04

Wortprotokoll

Das Problem der heutigen gesetzlichen Grundlagen ist folgendes: Die Krankenkassen geben die Prämien ein, das Bundesamt für Gesundheit prüft sie. Wenn das Bundesamt feststellt, dass die Prämien zu tief festgesetzt sind, so, dass damit mutmasslich die Kosten nicht gedeckt werden können, kann es intervenieren und von der Kasse verlangen, dass sie höhere Prämien ansetzt. Im umgekehrten Fall kann das BAG dies nicht. Es hat keine rechtliche Grundlage - das hat das Bundesgericht in einem Fall bestätigt -, um im umgekehrten Fall, wenn eine Versicherung also zu hohe Prämien eingibt, von der Versicherung zu verlangen, dass diese gesenkt werden. Genau dieser Mangel hat dazu geführt, dass die Versicherten in den aufgezählten Kantonen in den letzten Jahren zu viel an Prämien bezahlen mussten. Der Bund konnte nicht einschreiten, und er konnte die Kassen nicht anhalten, tiefere Prämien anzusetzen, nämlich Prämien, die nur die Kosten decken, so, wie es das KVG vorsieht.

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