preparatory:AB 150286
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die sozialdemokratische Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge zu Block 3 ab. Ich werde diese Ablehnungen im Einzelnen kurz begründen.
Ratskollegin Rickli Natalie möchte in Artikel 3a die vom Bundesrat vorgeschlagene Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen in eine inhaltliche und eine finanzielle Unabhängigkeit auseinanderdividieren. Dieses Splitting ist unseres Erachtens nicht nötig. Die finanzielle Unabhängigkeit gibt es de facto nicht. Wichtig ist jedoch, dass diese finanzielle Abhängigkeit nicht missbraucht werden kann. Genau deshalb schlägt der Bundesrat die Formulierung vor: "Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig." Das ist gut so und bringt die Problematik auf den Punkt. Wir unterstützen also die bundesrätliche Version und lehnen den Minderheitsantrag Rickli Natalie zu Artikel 3a ab.
Bei Artikel 10 möchte eine Minderheit Killer Hans das Verbot für politische Werbung im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen aufheben. Dies lehnen wir entschieden ab. Noch immer gibt es in der Schweiz keine Transparenz in Sachen Parteienfinanzierung. Die finanziellen Mittel der verschiedenen Parteien variieren sehr stark. Da Radio und vor allem das Fernsehen zu den teuren Werbeplattformen gehören, würde das Ungleichgewicht der Werbemöglichkeiten in der Schweiz noch verstärkt. Wer viel Geld hat, gewinnt die Wahlen und Abstimmungen - das will die SP verhindern und lehnt die Möglichkeit politischer Werbung in Radio und Fernsehen deshalb aus demokratiepolitischen Überlegungen ab. Das heisst, wir bevorzugen das geltende Recht und werden gegen den Minderheitsantrag Killer Hans stimmen.
Der zweite Minderheitsantrag Killer Hans in Block 3 betrifft den Artikel 14. Kollege Killer Hans möchte, dass in den Radioprogrammen und im übrigen publizistischen Angebot der SRG die Werbung verboten wird. "Übriges publizistisches Angebot" ist z. B. der Teletext, oder es sind die Internetseiten der TV- und Radiosender der SRG. Bis anhin wurde das auf Verordnungsebene geregelt, und das ist gut so. Denn die Verordnungsebene lässt kurze Reaktionszeiten zu, und das ist angesichts der Geschwindigkeit, mit welchen sich die neuen Medien verändern, sehr hilfreich und zielführend.
Zurzeit darf die SRG im Internet gemäss Richtlinien des Bundesrates keine Werbung machen, auf den Teletext-Seiten hingegen schon. Gut möglich, dass Teletext- und Internet-Seiten der SRG in ein paar Jahren vollends vereint sind. Dann hat der Bundesrat die Möglichkeit zu entscheiden, wie viel Werbung für die beiden noch zulässig ist. Die Vertreter der SRG-Konkurrenten im Parlament möchten einen solchen Entscheid verhindern, indem sie schon heute die Werbung bei der SRG in diesen Bereichen streichen wollen. Konkret heisst das, sie möchten die SRG schwächen und die privaten Anbieter stärken. Das will die SP verhindern. Sie lehnt auch den zweiten Minderheitsantrag Killer Hans im Block 3, denjenigen zu Artikel 14, ab.