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preparatory:AB 153085

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Bei Absatz 1 geht es um die Schärfung des Profils der Fachhochschulen. Damit sind wir einverstanden.

Auf Absatz 3, wo es eine Mehrheit und eine Minderheit gibt, muss ich etwas eingehen. Das ist für die Fachhochschulen fast ein Schicksalsartikel. Interessanterweise ist die Streichung dieses Absatzes im Nationalrat mit 175 zu 2 Stimmen durchgegangen. Fast alle Anwesenden haben ihr zugestimmt. Ich staune darüber, und zwar deshalb: Es wird immer wieder von der "Verakademisierung" der Fachhochschulen gesprochen - ein furchtbares Wort, aber es wird gebraucht -, und was mit dieser Streichung gemacht wird, ist genau das.

Es geht hier um die Frage des Regulierungsniveaus. Wir haben das in der Kommission bereits im ersten Durchgang sehr eingehend diskutiert. Es geht um die Frage: Ist es gerecht, dass wir für die universitären Hochschulen und für die Fachhochschulen unterschiedliche Regulierungsniveaus haben? Festzuhalten ist: Mit diesem Gesetz wird das jetzt bestehende Fachhochschulgesetz aufgehoben. Und mit der Aufhebung des Fachhochschulgesetzes wird eine Reihe von Bestimmungen, die heute für die Fachhochschulen gewissermassen Leitplanken sind, aufgehoben. Mit dieser Gesetzgebung werden die Fachhochschulen bereits in eine bedeutend grössere Freiheit entlassen.

Es geht darum, ob der Hochschulrat zu den Grundsätzen der Sicherstellung der Inhalte der Berufsqualifikation weiterhin etwas sagen soll oder nicht. Die Mehrheit der Kommission erachtet es als sinnvoll, dass man das, was heute im Fachhochschulgesetz bezüglich dieser Grundsätze geregelt ist, für die Fachhochschulen aufrechterhält, und zwar deshalb, weil die Fachhochschulen noch in der Entwicklung, in der Aufbauphase sind und deshalb gewisse Leitplanken brauchen. Heute gibt es - ich nur auf die Frage der Master- und Bachelor-Studiengänge ein, 220 Bachelor-Studiengänge und 73 Master-Studiengänge. Wenn man das nun ohne diese Begleitung einfach offenlässt, besteht die Befürchtung, dass Master-Studiengänge angeboten werden, für die die Grundsätze nicht durchwegs eingehalten werden. Es geht zum Beispiel um die Grundsätze beim Master-Angebot an Fachhochschulen: um die Mindestzahl der Studierenden, die Qualifikation der Dozierenden, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anforderungen an angewandte Forschung und Entwicklung.

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Das Ganze ist nicht eine Schikane für die Fachhochschulen, sondern ist im Interesse der Fachhochschulen, im Sinne einer Qualitätssicherung. Wir möchten Fachhochschulen, sowohl auf Stufe Bachelor und dann vor allem auch auf Stufe Master, die ein entsprechendes Niveau und eine hohe Qualität haben, zumal ja die Absicht besteht, wenn man mit einer "Graduated School" zusammenarbeitet, dass mit dem Master einer Fachhochschule nachher auch eine Promotion möglich ist. Das ist im Interesse des Bildungssystems. Für mich selber ist es denkbar, dass Absatz 3 gestrichen werden kann, wenn sich das ganze Fachhochschulwesen nach einer gewissen Zeit stabilisiert hat. Aber wir befinden uns jetzt in einer Prozessphase.

Ich kann Ihnen mit gutem Gewissen beantragen, hier Festhalten zu beschliessen. Ich bin selber Präsident des Hochschulrates einer technischen Fachhochschule, einer relativ kleinen Fachhochschule. Gerade für die kleinen Fachhochschulen ist diese Bestimmung von Bedeutung, zumindest noch für eine gewisse Zeit.

Ich bitte Sie, hier im Sinne der Mehrheit Festhalten zu beschliessen.