preparatory:AB 153347
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Wir haben heute festzustellen, dass gewisse Schulen Brands entwickelt haben, mit denen sie in der Öffentlichkeit arbeiten. Das Gesetz, das hier zur Diskussion steht, ist aber konsequent aufgebaut. Es gibt drei Hochschultypen: Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule; etwas anderes gibt es nicht. Alles andere sind Brands, die man zu Werbezwecken verwenden kann, aber von den drei Haupttypen sollte nicht abgewichen werden. Bis anhin ist der Bund gegen solche Brands allerdings nicht eingeschritten. In anderen Bereichen müsste man klarstellen, dass es nicht der Typologie entspricht, wenn man solche Brands hat. Sie kennen ja die Swissness-Vorlage, dort haben wir das gleiche Problem. Im Prinzip handelt es sich um eine Täuschung des Kunden. Man sollte konsequent und ehrlich sein: Eine Hochschule für Musik ist entweder eine Universität oder eine Fachhochschule. Sie hat die Wahlfreiheit und muss sich entscheiden. Sie kann nicht zu Werbezwecken als Zwitter auftreten; der Inhalt hat mit der Bezeichnung übereinzustimmen. Das hat mit Täuschungsschutz zu tun.
Das Gesetz ist in der Einteilung sehr konsequent. Jede Schule kann sich bewerben und sich bei der Akkreditierung entscheiden, welche Voraussetzungen sie zu erfüllen gedenkt. Etwas dazwischen vorzugeben ist nicht korrekt. Ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und diese Ergänzung nicht vorzunehmen.