preparatory:AB 162541
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16
Wortprotokoll
Ich darf eingangs etwas scherzhaft sagen, dass ich mit dem Ausdruck "Steueroase" immer grosse Mühe habe. Wissen Sie, was passiert, wenn man eine Oase trockenlegt? Dann entsteht Wüste. Das ist eben die Gefahr, die besteht: Wenn wir so verfahren, wird unser Steuersystem zu einer Steuerwüste.
Ich glaube, dass es ein Vorteil ist, dass wir immer noch über Möglichkeiten verfügen, wettbewerbsfähige Steuerelemente zu haben. Zu diesen gehört die Aufwandbesteuerung. Dass diese reformbedürftig ist, das wissen wir. Wir machen ja jetzt auch Reformen. Aber es gibt noch andere Elemente, die unser System auszeichnen. Wir sollten uns hüten, von Steueroasen zu sprechen. Solange in Grossbritannien der Trust und die Non-Dom-Besteuerung bestehen und US-Bundesstaat Delaware immer noch Gelder annimmt, ohne dass [PAGE 1328] man die Herkunft der Mittel kennt usw., sollten wir nicht päpstlicher als der Papst sein.
Hier geht es um eine klare Regelung. Aufwandbesteuerung ist nichts Geheimes, es ist nichts Intransparentes. Vielmehr ist es eine Besteuerungsform, die klar ist. Die kantonalen Finanzdirektoren wollen, dass man hier eine Verbesserung, teilweise auch eine Verschärfung einführt. Wir haben dazu Hand geboten. Der Bundesrat hat kürzlich in Absprache mit der Finanzdirektorenkonferenz eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet. Diese Vernehmlassungsvorlage beinhaltet vier Elemente; ich trage Ihnen diese kurz vor:
1. Die Mindestlimite für den weltweiten Aufwand soll bei der direkten Bundessteuer und bei der kantonalen Steuer das Siebenfache des Mietzinses respektive des Mietwertes oder das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung betragen.
2. Bei der direkten Bundessteuer soll eine minimale Bemessungsgrundlage von 400 000 Franken festgelegt werden. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag festlegen; sie sind aber in Bezug auf die Höhe dieses Betrags frei.
3. Die Kantone sollen verpflichtet werden, bei der Aufwandbesteuerung auch die Vermögenssteuer zu berücksichtigen.
4. Für die alten, bestehenden Fälle soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren festgelegt werden.
Das schicken wir jetzt in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Dezember.
Abschliessend möchte ich doch zum Ausdruck bringen, dass gerade in einzelnen Kantonen der Suisse romande die Aufwandbesteuerung eine wichtige Rolle spielt und dass Hunderte von Millionen Franken an Steuereinnahmen auf diese Weise fliessen. Diese würden, wenn man die Aufwandbesteuerung abschaffte, zum Teil ins Ausland verschwinden. Das wäre nicht im Sinne unserer Wettbewerbsfähigkeit, sondern das wäre dann die Wüste, die entsteht, wenn man Oasen trockenlegt.
Deshalb bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.