preparatory:AB 163385
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2014-03-20
Wortprotokoll
Die BDP hat zusammen mit anderen an vorderster Front gegen die Masseneinwanderungs-Initiative gekämpft. Wir haben verloren. Es gehört jetzt zum Selbstverständnis der direkten Demokratie, dass dieser Volksentscheid zu akzeptieren und umzusetzen ist.
In der Verantwortung stehen alle: die Abstimmungsgewinner und die Abstimmungsverlierer, alle politischen Kräfte des Landes, die Wirtschaft und die Verbände. Die Zuständigkeit [PAGE 480] für die Umsetzung liegt aber zumindest vorerst klar beim Bundesrat. Die BDP begrüsst deshalb das vom Bundesrat aufgezeigte weitere Vorgehen. Es handelt sich dabei um einen pragmatischen Ansatz mit einem ambitionierten Zeitplan.
Wir gehen davon aus, dass die Gründe für die Annahme der Initiative sehr vielfältig sind, dass nicht wenige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Zeichen setzen und damit ihre emotionale Befindlichkeit zum Ausdruck bringen wollten. Die BDP hält aber fest, dass sich das Schweizer Stimmvolk nicht grundsätzlich und schon gar nicht explizit gegen die bilaterale Beziehung mit der EU ausgesprochen hat. Es ist aber auch klar, dass eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer das Wachstum des Ausländeranteils in der Schweiz bremsen und limitieren möchte. Bei der Umsetzung der vom Stimmvolk angenommenen Verfassungsbestimmungen gilt es deshalb aus Sicht der BDP folgende drei Zielsetzungen zu erreichen: erstens die Fortsetzung der bilateralen Beziehung mit der EU, zweitens die Rekrutierung von genügend Arbeitskräften für die Schweizer Wirtschaft, drittens eine Reduktion der Zunahme des Ausländeranteils in der Schweiz.
Die BDP hat dem Bundesrat bereits Vorschläge gemacht, wie man diese drei Ziele erreichen könnte: indem wir die Personenfreizügigkeit weiterhin in einem reduzierten Ausmass akzeptieren, aber nur noch entlang europäischer Vergleichswerte. Das heisst konkret, dass wir innerhalb der Personenfreizügigkeit keine höhere Zuwanderung mehr wollen als im europäischen Durchschnitt. Die übrige Zuwanderung können und wollen wir selber steuern, mit Kontingenten, mit Höchstzahlen.
Mit diesem Lösungsansatz können wir der EU eine Türe öffnen, durch welche sie uns einen Schritt entgegenkommen könnte. Wir dürfen nämlich bei allem Selbstbewusstsein und bei aller Souveränität nicht vergessen, dass wir auf der anderen Seite des Tisches einen Verhandlungspartner haben. Gut verhandeln heisst, sich auch in die Lage der Gegenseite zu versetzen, auch ihr die Chance zu geben, das Gesicht zu wahren, sodass am Schluss der Verhandlungen niemand als Sieger und niemand als Verlierer dasteht. Wenn wir mit aller Härte und Sturheit verhandeln wollen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn es auf der Gegenseite zu den gleichen Reflexen kommt. Man verhandelt nicht, um verhandelt zu haben und sich dabei als möglichst wagemutig und selbstbewusst zu präsentieren; man verhandelt primär, weil man am Schluss ein Verhandlungsergebnis, eine Lösung will.
Natürlich hat die EU die Schweiz so zu akzeptieren, wie sie ist. Natürlich hat die EU auch das Resultat der Volksabstimmung vom 9. Februar zu akzeptieren. Aber wir können die EU nicht dazu zwingen, diesen Entscheid gut zu finden. Und das gilt auch umgekehrt: Wir wollen uns von der EU nicht vorschreiben lassen, was wir zu tun haben. Aber auch die EU will wohl von uns nicht hören, was sie zu tun hat, was sie alles anders machen sollte. Wir glauben deshalb, gegenüber der EU eine vernünftige Verhandlungsbasis zu legen, wenn wir ihr sagen, dass wir die Personenfreizügigkeit akzeptieren, aber nur im Rahmen eines Ausmasses an Zuwanderung, wie es auch in der EU selbst besteht. Mehr kann man von einem Nichtmitglied eigentlich nicht verlangen.
Gleichzeitig haben wir damit eine verfassungskonforme Möglichkeit, die Zuwanderung im Sinne des Volksentscheids zu reduzieren. Wir sehen diesbezüglich vor allem auch Potenzial im Bereich des Familiennachzugs, der aus unserer Sicht heute grosszügiger ausgestaltet ist, als es die effektiven Bedürfnisse in der Praxis erfordern würden. Es ist dabei festzustellen, dass die Zuwanderung aufgrund des Familiennachzugs aus Drittstaaten wesentlich höher ist als diejenige aus EU-Mitgliedstaaten - ein deutlicher Hinweis darauf, wo der Hebel anzusetzen ist.
Wir haben auch innenpolitisch Handlungsbedarf: in Bezug auf die flankierenden Massnahmen, in Bezug auf den Fachkräftemangel, in Bezug auf die Missbrauchsbekämpfung. Dazu wird sich mein Kollege Hans Grunder äussern.