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preparatory:AB 166532

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, die meisten Fragen hier vorne sind ja provokativ, meine ist rein konstruktiver Natur. Es geht nochmals um die Situation des Hackens. Wir sind uns einig: Wenn ein Delikt seinen Ausgangspunkt bei einem Bankinsider nimmt, ist die ganze Kette strafbar. Wir sind uns auch einig: Die Taten eines Hackers fallen unter die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, vielleicht unter den Tatbestand des Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage. Meine Frage ist: Teilen Sie nicht auch meine Einschätzung, dass wir hier den Dritten etwas vergessen haben, der die Daten vom Hacker kriegt? Er ist als Dritter ja wieder genau gleich strafwürdig wie jener, der die Daten von einem Bankmitarbeiter hat. Würden Sie eine entsprechende Ergänzung im Ständerat beliebt machen?

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