preparatory:AB 168722
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, der Minderheit III (Rickli Natalie) zu folgen. Warum?
Es ist jetzt mehrmals gesagt worden, man würde diejenigen, die kein Geld hätten, sehr schnell wieder ins Gefängnis stecken. Was ist denn das Ziel dieser Revision? Dass wir eben kurze Freiheitsstrafen wieder einführen! Es kann ja nicht sein, dass wir diesen Gedanken jetzt wieder aushebeln, indem wir sehr tiefe Geldstrafen ansetzen. Wenn wir die heute geltende Regelung umsetzen, haben wir keine Mindestgrenze, und trotzdem hat das Bundesgericht mehrheitlich gesagt, das Mindeste seien 10 Franken. Warum dann nicht weniger, wenn das ein Problem ist, wie jetzt hier immer wieder betont wurde? Warum nicht 3 Franken, warum nicht 2 Franken? Warum hat das Bundesgericht schon bei der heutigen Regelung gesagt, dass das Mindeste 10 Franken seien, wo wir doch heute keine kurze Freiheitsstrafe haben? Das ist doch auch ein Ansatz, ein Zeichen, ein Indiz dafür, dass wir hier mit der Geldstrafe auch eine gewisse Wirkung erzielen wollen. Wenn wir heute eine gewisse Wirkung mit der Geldstrafe erzielen möchten, dann müssen wir eben das Minimum nicht bei 10 Franken, wie sie das Bundesgericht jetzt mehrheitlich spricht, sondern höher ansetzen. Das ist unseres Erachtens ein Betrag von mindestens 30 Franken. Dieser soll entsprechend auch nicht unterschritten werden können. Wir möchten auch nicht die heutige Regel übernehmen wie die Mehrheit, dass wir zwar 30 Franken sagen, dann aber am Schluss trotzdem wieder bei 10 Franken landen, wie sie das Bundesgericht ohnehin heute schon mehrheitlich spricht.
Ich bitte Sie darum, dem Antrag der Minderheit III (Rickli Natalie) zuzustimmen, und wenn diese nicht durchkommt, mindestens dem Antrag der Minderheit II (Lüscher).