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preparatory:AB 168831

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-24

Wortprotokoll

In Artikel 46 geht es um den Widerruf. Das geltende Recht besagt, dass eine bedingte Strafe zu widerrufen ist, wenn die verurteilte Person während der Probezeit ein Verbrechen oder ein Vergehen begeht und deshalb weitere Straftaten zu erwarten sind. Demgegenüber verzichtet das Gericht auf den Widerruf, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird. In diesem Fall kann das Gericht den Verurteilten verwarnen oder die Probezeit verlängern und ihm für die Probezeit Weisungen erteilen. Wir möchten mit meiner Minderheit diese Regelung des Widerrufs verschärfen, und zwar mit drei Massnahmen.

Wir möchten mit einer ersten Massnahme erreichen, dass der Verurteilte nur noch einmal verwarnt werden darf. Er darf also nicht x-mal verwarnt werden, sondern eine Verwarnung darf nur einmal erfolgen.

Die zweite Verschärfung sehen wir darin, dass der Widerruf nicht zulässig ist, wenn der Verurteilte in den letzten fünf Jahren vor der letzten Verurteilung zu gesamthaft mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden ist. Wir haben die Zahl der Tagessätze jetzt vorhin allerdings bei 180 belassen; das müssten wir entsprechend anpassen, wenn Sie diesem Antrag hier zustimmen, das muss mit der Geldstrafe korrespondieren. Die zweite Verschärfung besteht also darin, dass der Widerruf nicht mehr erfolgen darf, wenn der Verurteilte in den letzten fünf Jahren zu gesamthaft mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Die dritte Verschärfung ist in Absatz 5: Da geht es um die Probezeit. Das geltende Recht sieht eine Probezeit von drei Jahren vor. Wir möchten die Probezeit auf fünf Jahre heraufsetzen. Auch das ist eine Verschärfung. Was die einzelnen Taten betrifft, wo es um Wiederholungstäter geht - um diese geht es ja hier auch, es geht nicht nur um den Widerruf, sondern um Wiederholungstäter -, möchten wir hier eine verlängerte Probezeit setzen und damit dieses Gesetz verschärfen.

Ich bitte Sie, allen drei Massnahmen zuzustimmen.