preparatory:AB 174315
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-03-09
Wortprotokoll
Vorab meine Interessenbindungen: Ich bin Präsident von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Der Verband ist aber formell nicht in das Geschäft involviert, und persönlich ziehe ich keinen Profit daraus.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat die Botschaft 14.055 am 10. Februar 2015 beraten. Anwesend waren Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Direktor Ernst Hauri vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Christoph Enzler, Stellvertreter Grundlagen und Information beim BWO, und Guido Gervasoni, Direktor der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW).
Der Bundesrat beantragt einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen zur Wohnraumförderung im Betrag von 1,9 Milliarden Franken. Ab Mitte 2015 bis Ende 2021 könnte der Bund damit weiterhin jährlich drei bis sechs Emissionen der EGW im Gesamtbetrag von 300 bis 400 Millionen Franken pro Jahr verbürgen. Die von ihr mitfinanzierten Wohnungen erfüllen hohe Energiestandards. Evaluationen zeigen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau bei Mehrfamilienhäusern zu den Pionieren gehört.
Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 108 die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dieser Verpflichtung dient das Wohnraumförderungsgesetz. Es ist die Rechtsgrundlage für den hier verlangten Kredit und für das zweite wohnbaupolitische Instrument, das der Bund heute einsetzt, den Fonds de Roulement. Ziel der Massnahmen ist es, den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu halten; er liegt aktuell bei 7 bis 8 Prozent aller Mietwohnungen. Weil Gemeinnützige mit der Kostenmiete arbeiten, dämpft ihre Tätigkeit generell die Mietpreise über den Kreis der direkten Mieterschaft hinaus.
Zum Kredit: Seit 2003 ist dies der dritte Rahmenkredit. Jener von 2011 wird dieses Jahr ausgeschöpft, deshalb ist eine Anschlusslösung per 2015 wichtig. Mit den Bürgschaften des Bundes kann die EGW weiterhin auf dem Markt günstiger Kapital beschaffen. Sie gibt Anleihen mit langjährigen Laufzeiten aus, für die der Bund bürgt. Da dieser über eine hohe Bonität verfügt, führt das zu einem Zinsvorteil von rund 1 Prozent. Das verbilligt die einzelnen Wohnungen um etwa 6 Prozent. Das bleibt auch in der aktuellen Tiefzinsphase wichtig. Bei Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren bleiben die Zinskonditionen über lange Zeit bestehen. Über die Aktivitäten der EGW profitieren heute Menschen in über 27 000 Wohnungen.
Zu den Risiken: Bei EGW-Bürgschaften, die seit 2003 gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz eingegangen wurden, ist noch nie Geld geflossen. Das Instrument bewährt sich. Die Hauptgründe sind: Die EGW kreditiert vorsichtig, die Ausleihbedingungen sind genau geregelt, die Genossenschaften zahlen die Zinsen und amortisieren die Schulden korrekt. Ist eine Kreditrückzahlung abgeschlossen, entfällt die Bürgschaft; Eventualkredit und Risiko verringern sich. Die EGW wurde 2010 evaluiert. Der Bericht nennt sie ein "kostengünstiges und effizientes Instrument" und empfiehlt die Weiterführung.
Eine Minderheit der Kommission will die Vorlage wegen der finanzpolitischen Lage des Bundes sistieren. Der Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt, weil höchstwahrscheinlich in der Praxis kein Geld fliesst.
Eine zweite Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Sie bestreitet die Wirkung, spricht von zum Teil missbräuchlicher Bewirtschaftung und falschen Belegungen. Die Kommission lehnte den Antrag mit 16 zu 7 Stimmen ab. Zur Wirkung und Bewirtschaftung habe ich mich bereits geäussert. Was die Belegungen angeht, betrafen die in der Kommission angeführten Beispiele nicht Genossenschaften der EGW. Im Übrigen kennen die meisten Genossenschaften Belegungsvorschriften, und die meisten wenden diese auch an.
Der Ständerat hiess den Entwurf am 4. Dezember 2014 einstimmig gut. Die WAK hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen angenommen.
Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, die Vorlage nicht zu sistieren, darauf einzutreten und ihr am Schluss zuzustimmen. Bevor es so weit ist, hat der Rat über die Ausgabenbremse zu befinden. Seien Sie dann bitte im Saal, denn es braucht ein qualifiziertes Mehr!