preparatory:AB 175204
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-18
Wortprotokoll
Wir haben hier die Spontanhilfe der Militärpolizei vorgesehen. Grundsätzlich gehen wir ja immer davon aus, dass die zivile Polizei ihre Aufgabe hat und die militärische Polizei die ihre. Nun ist diese Spontanhilfe auf Anfrage der zivilen Polizei eigentlich in der Tatsache des Vorhandenseins unserer weitläufigen Kantone mit wenig Bevölkerung begründet. Da kann es durchaus vorkommen, dass die Polizei nicht vor Ort ist, aber weiss, dass etwas passiert ist. Ich nehme das Beispiel Tessin, ich könnte auch den Jura nehmen. Dann sagt man zur Militärpolizei: Seid ihr gerade in der Nähe? Die Spontanhilfe würde der Militärpolizei ermöglichen, Personen so lange festzuhalten, bis die zivile Polizei käme und den Fall aufnehmen würde. Es wäre eine Hilfe, eine Ergänzung der zivilen Polizei; es sollte aber die Ausnahme bleiben. Es ist nicht eine laufende Zusammenarbeit: Das müssen wir trennen. Es ist eine Aufgabe der Kantone. Aber was wir hier vorschlagen, macht Sinn. Dort, wo etwas passiert - ein Überfall, ein Mord, ein schwerer Verkehrsunfall - und keine zivile Polizei in der Nähe ist, dafür aber die Militärpolizei, soll sie diese Spontanhilfe leisten können. Die gesetzliche Grundlage gibt dann eben die Möglichkeit, dass die Militärpolizei auch Leute festhalten kann - das kann sie jetzt nicht -, bis die zivile Polizei kommt und das aufnehmen kann. Im Übrigen konzentriert sich die Zusammenarbeit mit der zivilen Polizei auf die Ausbildung.