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preparatory:AB 175379

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Ich spreche auch hier gleich wieder zum ganzen Artikel, also zu den Absätzen 1, 2 und 3. Bei den Absätzen 2 und 3 stehen sich die Anträge der Mehrheit und einer Minderheit Bruderer Wyss gegenüber.

In diesem Artikel steht die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Zentrum. Die bestehende Rechtsgrundlage, wonach der Bund freiwillige Branchenvereinbarungen fördern kann, betrifft einseitige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, die der Staat dann informell anerkennt. Damit freiwillige Branchenvereinbarungen die polizeirechtlichen und ökonomischen Instrumente optimal ergänzen können, soll der Bund die Möglichkeit haben, mit der Wirtschaft direkt Vereinbarungen mit mengenmässigen Zielen und entsprechenden Fristen abzuschliessen. Als aktuelles Beispiel hierfür wird die Zementbranche ins Feld geführt. Entsprechend wurden in Absatz 2 Litera b und Absatz 3 der bundesrätlichen Fassung die dafür notwendigen Ergänzungen gemacht.

Nun ist die Mehrheit Ihrer Kommission jedoch der Auffassung, dass dem von mir ausgeführten Anliegen - Zusammenarbeit mit der Wirtschaft - mit dem geltenden Recht bereits Genüge getan wird; dies vor allem vor dem Hintergrund, dass in Absatz 1 bereits die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen ist, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und der Wirtschaft sicherzustellen. Zudem ist die Mehrheit der Kommission auch der festen Überzeugung, dass die Fassung des Bundesrates die grossen, starken Unternehmungen, also die Grossverteiler, stärkt, das [PAGE 1026] geltende Recht aber vorab die Möglichkeit und das Ziel stärkt, individuell auch auf die kleinen Unternehmungen Rücksicht zu nehmen.

Aufgrund dieser Überlegungen und Ausführungen bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Den Antrag der Minderheit begründet Frau Kollegin Bruderer Wyss.