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preparatory:AB 175387

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

In Absatz 1 steht - wie gesagt - der Antrag der Mehrheit demjenigen der Minderheit Theiler gegenüber.

In Absatz 1 wird gemäss Entwurf des Bundesrates gegenüber der heutigen Kann-Formulierung im geltenden Recht neu die Verbindlichkeit der Förderung der Aus- und Weiterbildung von Personen, die nach diesem Gesetz mit Aufgaben betraut sind, erhöht. Durch die Ergänzung "in Zusammenarbeit mit den Kantonen" wird klargestellt, dass der Bund nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Kantonen für den Vollzug des Gesetzesauftrags verantwortlich ist. Die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen ist in der Regel und bekanntlich auch gemäss Berufsbildungsgesetz eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Dies ermöglicht den Kantonen eine aktive Mitgestaltung bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Schliesslich wird mit den Anpassungen in Absatz 1 des bundesrätlichen Entwurfes quasi im Sinne einer einheitlichen Praxis die Formulierung der gleichgelagerten Gesetze aufgenommen - des CO2-Gesetzes, des Forstgesetzes und beispielsweise auch des Energiegesetzes.

Aufgrund dieser Ausführungen beantrage ich Ihnen mit der Mehrheit der Kommission, bei Artikel 49 Absatz 1 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Unverändert, also gemäss geltendem Recht, bleiben dabei die Absätze 2 und 3. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass mit Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit dann auch über die Ausgabenbremse befunden werden muss.