Lexipedia

preparatory:AB 177145

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-10

Wortprotokoll

Wie bereits gesagt, steht dieser Artikel in engem Zusammenhang mit Artikel 8. Hier liegt nun der erste Teil des sogenannten Kompromisses vor, der zwischen Vertretern der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und den Initianten ausgearbeitet wurde. Gesamthaft umfasst der Kompromiss vier Punkte:

1. Die auf einer kommerziell bewirtschafteten Plattform angebotenen Wohnungen gelten nicht mehr als touristisch bewirtschaftete Wohnungen gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 8.

2. Die Umnutzung von altrechtlichen Hotels in Zweitwohnungen wird gemäss Artikel 9 Absatz 2 auf 50 Prozent der Bruttogeschossfläche beschränkt.

3. Neue Wohnungen dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 1 in geschützten oder ortsbildprägenden Bauten bewilligt werden.

4. Die Dringlichkeit gemäss Artikel 26 wurde bekanntlich vom Nationalrat fallengelassen.

Die UREK Ihres Rates trägt den Kompromiss, wie er im Nationalrat beschlossen wurde, grundsätzlich mit, dies mit dem klar formulierten Ziel einer raschen Einigung und Inkraftsetzung des Gesetzes auf den 1. Januar 2016. Damit werden verschiedenste Diskussionspunkte geklärt, und es wird entsprechend die dringend notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Darum beantrage ich im Namen der Mehrheit der Kommission, bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c dem Nationalrat zu folgen. Die Minderheit vertritt Herr Imoberdorf.