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preparatory:AB 180999

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Es war so, es ist so, und es wird immer so sein: Nicht die Personen, die einen Antrag stellen, entscheiden darüber, ob sie eine IV-Rente erhalten oder nicht: Es sind die IV-Stellen oder im Falle eines Rekurses die Gerichte. Es ist also ungerecht und geradezu zynisch, wenn in erster Linie und fast ausschliesslich die Betroffenen die Lasten der IV-Revisionen zu tragen haben. Sie sind nicht diejenigen, welche die Verantwortung für die finanzielle Situation der IV tragen. Eine IV-Revision jagt die andere. Kein anderes Sozialwerk wurde in so rascher Folge revidiert wie die IV. Wenn es einen anderen Bereich gibt, in dem ebenso hektisch Revisionen durchgeführt werden, dann ist es der Asylbereich.

Die diversen IV-Revisionen wurden immer unter dem Titel "Stärkung der Integration" verkauft. Aber gleichzeitig wurden jedes Mal mehr oder weniger happige Spar- oder Abbaumassnahmen beschlossen; zum Beispiel bei der 5. IV-Revision. Früherfassung und Frühintervention haben sich als wirkungsvolle Instrumente erwiesen. Aber - und davon wird heute wenig gesprochen - die 5. IV-Revision hat auch zur Folge, dass der Zugang zu einer IV-Rente deutlich erschwert wurde. Heute werden 47 Prozent weniger Neurenten gesprochen als im Jahr 2003. Selbstverständlich freue ich mich über jede gelungene Integration eines Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt. Doch ob wirklich alle, die gemäss heutiger Praxis und Rechtsprechung keine IV-Rente erhalten, an einem Arbeitsplatz integriert sind, bezweifle ich stark.

Mit der IV-Revision 6a sollen 17 000 Personen aus der Rente in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auch das ist ein Beispiel dafür, dass die Betroffenen mit Unsicherheit und Druck konfrontiert sind. Wen trifft es? Wie wird ihm oder ihr geholfen? Gibt es wirklich einen Arbeitsplatz, und schafft er oder sie es wirklich auf Dauer, dort die geforderte Leistung zu erbringen? Dies nur zwei Beispiele dafür, dass in erster Linie Menschen mit Leistungseinschränkungen die Last der vergangenen IV-Revisionen tragen.

Mit meinem Nichteintretensantrag möchte ich einen Marschhalt erwirken. Nicht nur die Betroffenen, sondern auch die IV-Stellen standen und stehen vor grossen Herausforderungen, sowohl bei der Umsetzung der 5. IV-Revision als auch bei der Umsetzung der IV-Revision 6a. Damit die Wirkungen dieser beiden Revisionen wirklich seriös evaluiert werden können, braucht es Zeit. Ebenso braucht es Zeit, damit allfällige neue Instrumente zur Unterstützung der Integration gesucht und gefunden werden können.

Eines meiner Kernanliegen ist seit vielen Jahren die Frage, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Platz in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft finden. Trotz der guten Zahlen, die in den letzten Wochen präsentiert wurden, gibt es im Bereich der Integration von psychisch Kranken viel Handlungsbedarf. Gefragt ist aber nicht mehr Handlung, es braucht neue Ideen. Es braucht zuallererst die Erkenntnis, dass wir hier noch viele offene Fragen und viele ungelöste Probleme haben.

Im Gegensatz zu den Betroffenen werden die Arbeitgeber nach wie vor sehr pfleglich behandelt: Bei ihnen spricht man vom "Beseitigen von Hürden", man spricht von "Anreizen", man spricht von "Sensibilisierung", obwohl alle wissen, dass es vor nicht allzu langer Zeit noch so war, dass für die Arbeitgeber die Invalidenversicherung ein gutes Gefäss war, um Arbeitnehmende loszuwerden, ohne die Verantwortung für deren materielle Not übernehmen zu müssen.

Wenn Ihnen der Nichteintretensantrag meiner Minderheit zu weit geht, können Sie den Rückweisungsantrag meiner Minderheit unterstützen. Mit dem Rückweisungsantrag wird wenigstens Tempo aus den Revisionen genommen und dem Bundesrat der klare Auftrag gegeben, zuerst die 5. IV-Revision zu evaluieren, erste Resultate der Revision 6a abzuwarten und die bereits eingeführten Instrumente in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Revision 6b ist nicht notwendig. Gemäss den Szenarien des Bundesrates wird die IV auch ohne diese Revision positive Abschlüsse vorweisen. Sogar eine Entschuldung ist gemäss den [PAGE 2162] Berechnungen möglich. Es gibt also keinen Grund für Rentenkürzungen.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zu folgen.