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preparatory:AB 184328

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Mit der Initiative ersucht der Kanton Jura um zwei Dinge: Erstens will er Anreize für Unternehmen schaffen, Jugendliche einzustellen, die seit mehr als sechs Monaten arbeitslos sind, und zweitens soll bei Härtefällen eine Verlängerung der Entschädigungsdauer ermöglicht werden.

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Westschweizer Kantone, insbesondere der Kanton Jura, überdurchschnittlich von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie hat deshalb auch ein gewisses Verständnis für die vorgebrachten Forderungen. Gesamtschweizerisch zeigen die Möglichkeiten, die in der letzten ALV-Revision in dieser Sache aufgegleist wurden, Wirkung, weshalb von anderen Kantonen denn auch keine solchen Forderungen gestellt werden. [PAGE 48]

Sie erinnern sich, wir haben die angesprochene Problematik bei der letzten Revision vertieft diskutiert. Der Eingliederung insbesondere von Jugendlichen wurde bei der Revision mit einer breiten Palette von arbeitsmarktlichen Massnahmen Rechnung getragen, so unter anderem mit Motivationssemestern, mit Berufspraktika und Praxisfirmen, um den jungen Erwachsenen zusätzliche praktische Berufserfahrung zu vermitteln. Im Weiteren sieht die ALV sogenannte Einarbeitungszuschüsse vor, mit denen die Integration derjenigen Arbeitslosen gefördert werden soll, die bereits mehr als 150 Taggelder bezogen haben. Die kantonalen Amtsstellen setzen denn auch die Einarbeitungszuschüsse seit Jahren erfolgreich ein, um Personen, deren Vermittlung erschwert ist, dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Erfahrungswerte zeigen eine Vermittlungsquote von rund 80 Prozent.

Mit der Einführung des revidierten Gesetzes per 1. April 2011 treten für die Einarbeitungszuschüsse zudem zwei Änderungen in Kraft: Die Versicherung übernimmt für Personen über 50 Jahren durchschnittlich neu 50 Prozent des Lohnes - bis anhin waren es 40 Prozent - während 12 Monaten. In Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit können Einarbeitungszuschüsse auch für junge arbeitslose Personen mit mangelnder Berufserfahrung gewährt werden. Das ist das, was mit der Initiative gefordert wird. Die Arbeitslosigkeit gilt dann als erhöht, wenn die durchschnittliche Arbeitslosenquote der vergangenen sechs Monate in der Schweiz 3,3 Prozent übersteigt.

Was die zweite Frage betrifft, nämlich die Frage der Härtefälle, erinnere ich Sie daran, dass wir die Möglichkeit, wonach der Bundesrat in einem Kanton, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, die Entschädigungsdauer vorübergehend erhöht, im Rahmen der 4. Avig-Revision abgeschafft haben.

Die Revision, ich habe es bereits erwähnt, tritt am 1. April 2011 in Kraft. Es erscheint der Kommission deshalb verfrüht, die vom Volk abgesegnete Revision bereits wieder zu revidieren. Wenn es sich tatsächlich zeigen sollte, dass die Massnahmen, die ich Ihnen alle aufgezählt habe, ungenügend sind, können wir wieder darauf zurückkommen.

Wir empfehlen Ihnen mit 6 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.