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preparatory:AB 187552

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09

Wortprotokoll

Kollege Fluri, ich möchte da schon noch einmal einhaken. Sie sagen, dass die Notwendigkeit der unentgeltlichen Verbeiständung geprüft werden müsse, gehen aber offenbar davon aus, dass sie in Asylverfahren generell gegeben ist. Nun ist es ja denkbar, dass sich auch Schweizer Bürger in ähnlichen Situationen befinden, in denen sie sehr verletzlich und in Grundrechten direkt tangiert sind. Ich denke etwa an Verfahren bezüglich fürsorgerischen Freiheitsentzugs oder an Verfahren mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Da müssen die drei Bedingungen erfüllt sein, damit eine unentgeltliche Verbeiständung erlangt werden kann. Das ist doch eine Ungleichheit. Finden Sie das nicht?

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