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preparatory:AB 18808

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Peut-être d'abord une petite remarque à M. Epiney: pour ainsi dire tous les consommateurs de drogues dures, Monsieur Epiney, sont passés par la consommation de nicotine, peut-être par celle de l'alcool aussi, mais sûrement par celle de la nicotine. Ce fait est très sûr et la science a pu le confirmer.

Ich danke Ihnen für diese ausführliche Eintretensdebatte, obschon ich nicht ganz glücklich bin, weil ich glaube, dass wir zu einem guten Teil die Detailberatung vorweggenommen haben. Das ist etwas schade, weil Sie nämlich das Gesetz noch nicht à fond kennen. Ich habe mich persönlich absichtlich darauf beschränkt, die allgemeinen Züge darzulegen, um Ihnen dann bei den entsprechenden Artikeln die konkreten Änderungen darzulegen, damit wir sie dort diskutieren können. Nun haben Sie einen Punkt herausgegriffen und den à fond diskutiert, und es ist nicht der wichtigste.

Hier möchte ich ganz klar Herrn Briner widersprechen: Dieses Gesetz wurde nicht revidiert, um den Cannabiskonsum von der Strafe zu befreien, sondern um das Viersäulenprinzip des Bundesrates gesetzlich zu verankern. Deshalb habe ich in meinem Eintretensvotum das Schwergewicht auf diesen Punkt gelegt. Ich möchte Ihnen sehr gerne die Position der Mehrheit bezüglich der Strafbefreiung des Cannabiskonsums darlegen - es hat mich während der ganzen Debatte "gejuckt". Ich möchte Ihnen auch darlegen, wie die Regelung des Handels im Gesetz verankert ist. Ich kann Herrn Briner eine Antwort auf seine Fragen geben, aber ich glaube, es ist nicht hier der Platz dafür. Jetzt müssen wir einmal eintreten, und dann müssen wir in der Detailberatung die entsprechenden Ausführungen noch einmal machen und die entsprechenden Argumente einbringen, weil die Lage sonst unübersichtlich wird.

Aber eines möchte ich noch einmal festgehalten haben: Hauptgrund dieser Teilrevision ist es, die Viersäulenpolitik des Bundesrates und des Parlamentes im Gesetz zu verankern, einen vertieften Jugendschutz aufzunehmen, die Prävention klar festzulegen. Dann ist ein Punkt unter anderen - den wir, allerdings nur unter den Strafbestimmungen, auch noch besprechen werden und zu dem ich Ihnen dann gerne die Position der Mehrheit ausführlich darlegen werde - die Strafbefreiung des Cannabiskonsums und die Regelung des Handels damit.