preparatory:AB 189295
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Diese Frist von sechs Monaten ist ohnehin zu streichen. Es gibt keinen Grund, die Frage, ob zwölf Monate oder sechs Monate gelten soll, mit der Frage zu verknüpfen, die wir vorher lange gewälzt haben. Das sind - darauf haben auch die Bundesverwaltung und der Bundesrat hingewiesen - zwei völlig verschiedene Dinge.
Deshalb bitte ich Sie, hier zwölf Monate zu belassen und nicht zurück auf sechs Monate zu gehen. So gesehen ist diese Sachlage ganz einfach.