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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die SP begrüsst die vorliegende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, weil sie verschiedene Unzulänglichkeiten und rechtliche Unklarheiten des geltenden Steuerrechts klärt und somit die Praxis vereinfacht. Ausserdem wurde mit der Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten, was auf eine entsprechende Motion unserer ehemaligen Kollegin Hildegard Fässler (10.3161) zurückgeht, einem wichtigen Anliegen entsprochen. Damit wird für Gegenstände, die bei ihrem Eintritt in den Markt nicht mit der Mehrwertsteuer belastet wurden, eine Unterbesteuerung durch den Abzug fiktiver Vorsteuern verhindert.

Ein zentraler Punkt dieser Revision ist der Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen, indem neu bei in der Schweiz arbeitenden Firmen nicht nur auf den Umsatz im Inland abgestellt wird, sondern der weltweite Umsatz für die Besteuerung gilt. Mit dieser Regelung, dass für die Mindestumsatzlimite von 100 000 Franken der Umsatz im In- und Ausland berücksichtigt wird, werden zirka 30 000 ausländische Unternehmen neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Das verbessert insbesondere die Wettbewerbssituation in Grenzregionen stark, weil die Grenzregionen mit Blick auf den Mehrwertsteuersatz nicht mehr benachteiligt sind. Die SP unterstützt diese Änderung ausdrücklich.

In der vorliegenden Revision wurde mit der Präzisierung der Definition von steuerbefreiten Spenden und Gönnerbeiträgen nun auch eine Lösung für die sogenannte Lex Rega gefunden. Diese Lösung kann die SP unterstützen. Um Gönnerbeiträge von der Steuer zu befreien, muss ein gemeinnütziges Unternehmen - so ist die Rega seit Längerem auch definiert - seinen Gönnern mitteilen, dass auf allfällige Vorteile wie Rettung kein Anspruch besteht. Dem Gönnerbeitrag steht keine Leistungspflicht der gemeinnützigen Organisation gegenüber, und dies muss auch so kommuniziert werden.

Mit diesem Beschluss setzt die Kommission das Anliegen der parlamentarischen Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen", um, sodass sich diese Initiative erübrigt und wir ihr keine Folge geben müssen.

Wir unterstützen jedoch die Kommissionsmotion 15.3495, "Erweiterte Kriterien für Gemeinnützigkeit im DBG und StHG", die verlangt, dass die Frage der Gemeinnützigkeit, ihre Definition, genauer angeschaut wird. Das gab und gibt zu grossen Diskussionen Anlass.

Ebenfalls unterstützt wird von der SP-Fraktion die Umsetzung des Anliegens der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht". Es geht hier um die Berufsunfallverhütungsmassnahmen, die von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden sollen. Dieses Anliegen ist erfüllt, und damit erübrigt sich auch hier ein Folgegeben.

Zu den einzelnen Bestimmungen äussere ich mich noch vereinzelt bei den Minderheitsanträgen. Bei Artikel 22 unterstützen wir den Entwurf des Bundesrates. In dieser ganzen Frage der Diskussion um die Besteuerung der öffentlichen Parkplätze wird es vermutlich unterschiedliche Meinungen geben. In der Kommission haben wir vertreten, dass wir hier aus Gründen des Aufwandes, der Bürokratie, beim geltenden Recht bleiben sollen. Das heisst, dass die öffentlichen Parkplätze nicht mit der Mehrwertsteuer belastet werden sollen.

Zu den neueingefügten Bestimmungen zum Datenschutz haben wir in der Kommission auch kritische Bemerkungen angebracht, da man punkto Datenbearbeitung und -verwendung doch sehr weit gegangen ist. Man hat sich leicht überschiessende Kompetenzen gegeben, was zu Diskussionen mit dem Datenschutzbeauftragten geführt hat. Uns wurde in Aussicht gestellt, dass sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf noch öffentlich in dieser Debatte dazu äussert. Ich bitte die Frau Bundesrätin, zum Datenschutz dann noch Stellung zu nehmen.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten. Angesichts der Vielzahl von Steuergesetzrevisionen, die zu Millionenausfällen führen, ist es doch sehr erfreulich, dass wir heute für einmal eine Vorlage beraten, die zu Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 70 Millionen Franken führt und erst noch Vereinfachungen bringt.

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