preparatory:AB 194652
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Bei Artikel 19 Absatz 5 Buchstabe a und Absatz 6 beantragt die Minderheit, bei der Kleinwasserkraft die Förderung der Kleinkraftwerke etwas zurückzunehmen. Der Nationalrat hat sich in der ersten Lesung mit 125 zu 67 Stimmen klar für eine Leistungsuntergrenze von 1 Megawatt ausgesprochen. Daran möchten wir festhalten.
Ed ecco perché: Die Kleinwasserkraftwerke sind in der Regel teurer und somit ineffizienter als grössere Anlagen. Sie produzieren vor allem in den Sommermonaten, dann, wenn bereits genügend Strom vorhanden ist. In kleinen Gewässern befinden sich oft die letzten wenig gestörten Lebensräume für aquatische Lebewesen.
Zudem sind Ausnahmen vorgesehen: Die Untergrenze von 1 Megawatt gilt nicht für die ökologisch unbedenklichen Trinkwasser- und Abwasseranlagen, und der Bundesrat kann weitere Ausnahmen bestimmen. Die Minderheit unterstützt die Ausnahmeregelung in Absatz 6, wie sie der Bundesrat vorschlägt, und lehnt die von der Mehrheit vorgeschlagene, jede Untergrenze aufweichende Regelung ab.
Zudem ist es so, dass Nationalrat und Ständerat im vorliegenden Energiegesetz in den Artikeln 28 und 30 neu die Förderung der Grosswasserkraft festgelegt haben: Neue Wasserkraftwerke mit einer Leistung von über 10 Megawatt sowie Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen können in Zukunft Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen. Damit können zusätzlich 1,5 Terawattstunden gewonnen werden - 1,5 Terawattstunden!
Mit der Festsetzung der Förderuntergrenze auf 1 Megawatt bei den Kleinwasserkraftwerken fallen nur die hundert kleinsten Anlagen aus der Förderung. Ihre Produktion würde nicht 1,5 Terawattstunden betragen, sondern nur 0,1 Terawattstunden ausmachen. Die Förderung der Grosswasserkraft kompensiert diesen Ausfall also mehrfach. Die Ziele der Energiestrategie 2050 werden durch die 1-Megawatt-Förderuntergrenze nicht infrage gestellt.
Man kann zwar einwenden, dass wegen der heutigen europäischen Stromüberproduktion zurzeit kaum in neue Grosswasserkraftwerke investiert wird, und es ist auch so. Die Energiestrategie 2050 ist aber auf eine längere Sicht angelegt. Man darf davon ausgehen, dass sich die Strompreise nach 2020 wieder erholen.
Die UREK des Nationalrates schlägt zudem in Artikel 33a neu auch eine Marktprämie für jene Grosswasserkraftwerke vor, die ihren Strom heute wegen der tiefen Strompreise im freien Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Darüber entscheiden wir heute. Diese auf sechs Jahre befristete Lösung ist vertretbar und sicher besser als die komplizierte Notfallregelung des Ständerates.
Im Gegenzug zur zusätzlichen Förderung der Grosswasserkraft ist es aber angebracht, wenn wir die Förderung der ineffizienteren und teureren Kleinwasserkraftwerke etwas zurücknehmen; dies umso mehr, als es in der Regel um die [PAGE 65] letzten unverbauten Gewässer geht, die man jetzt auch noch nutzen will.
1 Megawatt als Förderuntergrenze - nicht nur der Fischereiverband und nicht nur die Naturschutzorganisationen empfehlen sie, auch die Energiedirektoren tun es, weil die Kantone die massive bürokratische Belastung durch die vielen Kleinwasserkraftprojekte zu tragen haben. Die bei den Kleinwasserkraftwerken eingesparten Mittel können bei einer besseren Fördereffizienz und geringeren Umweltfolgen für den Ausbau anderer erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
Darum bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.