preparatory:AB 194722
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, bei Block 1 immer der jeweiligen Mehrheit zu folgen. Zu einzelnen aus unserer Sicht wichtigen Bestimmungen möchte ich einige Bemerkungen machen.
Ich beginne mit Artikel 2 Absatz 1, den Richtwerten für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Unsere Fraktion ist klar der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrates die anzustrebenden Richtwerte enthält und dass diese Werte auch erreicht werden können. Ich sage das insbesondere unter Hinweis darauf, dass der Zwischenwert für das Jahr 2020 allein mit der aktuellen KEV-Warteliste erreichbar ist und dass die Höhe des aktuell festgelegten Netzzuschlags das ihrige zur Zielerreichung beitragen wird.
Die besagte Dynamik wie auch das Ziel der Versorgungssicherheit gilt es aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass grössere Mengen an Strom importiert werden müssen. Dementsprechend hält unsere Fraktion an den Richtwerten gemäss Bundesrat fest. Ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 5 Absatz 3: Unsere Fraktion unterstützt die Ergänzung des Ständerates im Sinne der unternehmerischen Freiheit und im Sinne möglicher Innovationen. Auch können freiwillige Massnahmen durchaus unbürokratischer, effizienter und billiger sein als staatliche Vorschriften. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 14 Absatz 3: Auch hier ersuche ich Sie namens unserer Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Die Berücksichtigung des nationalen Interesses an der Nutzung und am Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine wesentliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung solcher Projekte. Mit der Fassung des Ständerates würden juristisch unbestimmte und sehr dehnbare Begriffe eingeführt, verbunden mit entsprechend grosser Rechtsunsicherheit. Dadurch würde die Realisierung solcher Anlagen erschwert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass mit Absatz 2 bereits eine deutliche Einschränkung der Ausbaumöglichkeiten beschlossen worden ist.
Die ursprüngliche Fassung des Bundesrates verschafft den Behörden den notwendigen Spielraum für eine umfassende Interessenabwägung und die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls. Es ist daher richtig, auf diese zurückzukommen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Zu Artikel 17, es geht hier um die Abnahme- und Vergütungspflicht: Umstritten ist Absatz 3. Unsere Fraktion unterstützt die Fassung des Ständerates und damit die Mehrheit.
Ich komme zu Artikel 19 Absatz 5 Litera a und Absatz 6: Auch hier unterstützt unsere Fraktion die Mehrheit. Die Mehrheit setzt die Untergrenze für die Teilnahme von Wasserkraftanlagen am Einspeisevergütungssystem bei 300 Kilowatt fest. Damit wird sichergestellt, dass im Moment rund hundert KEV-Projekte mit einer Jahresproduktion von rund 100 Gigawattstunden unterstützt werden, oder anders gesagt: Ohne entsprechende Festsetzung der Untergrenze würden diese angesichts des heutigen Marktumfelds mit Sicherheit nicht realisiert. Im Hinblick auf die Ausbauziele ist das aber notwendig.
Ich komme schliesslich zu Artikel 23. Hier stellt die Minderheit die Jahresproduktion in das Zentrum ihrer Überlegungen und will deshalb den Referenzmarktpreis für mindestens ein Jahr mitteln. Dieser Referenzmarktpreis würde gemäss Minderheit für alle Anlagetypen gelten. Umgesetzt hiesse das, dass die Produktion immer dahin verschoben würde, wo man die grösste Prämie hat. Eine solche Verschiebung aber können nicht alle Betreiber im gleichen Umfang vornehmen, und die Festlegung eines einzigen Referenzmarktpreises für alle Anlagetypen wäre mit tiefgreifenden Auswirkungen auf das System verbunden. Namens unserer Fraktion ersuche ich Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Zusammengefasst: Ich ersuche Sie namens der CVP-Fraktion, in diesem Block immer der Mehrheit zu folgen.