preparatory:AB 194732
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls aus Überzeugung, auf den vorliegenden Entwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe einzutreten. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit soll mit diesem Gesetz die Qualität in denjenigen Gesundheitsberufen, die mehrheitlich an Fachhochschulen vermittelt werden, auch in stärkerem Masse gefördert werden. Dazu wurden nun im Rahmen der Vorlage gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung festgelegt. Dabei muss die Gesetzesvorlage sicher im Kontext der aktuell wichtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen - Stichwort: Agenda Gesundheit 2020 - gesehen werden.
Aufgrund allgemein verbesserter Lebensbedingungen und Fortschritte in der modernen Medizin ist die Lebenserwartung der Menschen stark gestiegen. Dies führt zu demografischen und sogenannt epidemiologischen Veränderungen. Insbesondere nimmt die Zahl der Personen mit chronischen Erkrankungen, komplexen Krankheitsbildern, vermehrt aber auch mit Demenzerkrankungen stark zu. Dadurch steigt in der Konsequenz der Bedarf an entsprechend ausgebildeten Gesundheitsfachleuten für Pflege, Therapie, Betreuung, Beratung sowie für Prävention und Palliation.
Dieser Situation wird nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen, und dies vor allem in zwei Hauptpunkten. Erstens geschieht dies in der Regelung der allgemeinen und der berufsspezifischen Kompetenzen, indem gesamtschweizerisch einheitliche Standards mittels obligatorischer Akkreditierung der Studiengänge sichergestellt werden. Zweitens geschieht dies in der Regelung der Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Dabei stellen die von den Kantonen zu erteilenden Bewilligungen sicher, dass diejenigen Fachleute, welche ihren Beruf ohne fachliche Aufsicht ausüben, die notwendigen Anforderungen erfüllen, dies auch mit Blick auf die Berufspflichten und ein vereinheitlichtes Disziplinarrecht.
Bei der detaillierten Umsetzung im einschlägigen Gesetzentwurf stehen sich in einigen Artikeln Mehr- und Minderheitsanträge gegenüber: beispielsweise bei der Diskussion um die Maxime, dass der Bachelor der berufsbefähigende Abschluss bleiben soll; oder bezüglich der Aufnahme des Masterstudiengangs Pflege APN bereits im heutigen Zeitpunkt; oder bezüglich der Diskussion über die Vermittlung bestimmter Lerninhalte an der Fachhochschule oder der höheren Fachschule; oder schliesslich auch bezüglich der Notwendigkeit, die bewilligungspflichtigen Einsatzbereiche noch detailliert zu definieren.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, einerseits auf die Gesetzesvorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen, aber andererseits bei den Artikeln 2, 3 und 12 dem jeweiligen Minderheitsantrag zuzustimmen.