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preparatory:AB 196956

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Auch hier nur ganz kurz: Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, hier ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Es handelt sich hier nicht etwa um etwas Neues, das im Rahmen der Totalrevision aufgenommen werden soll. Die Strafverfolgungsbehörden sind im Zusammenhang mit der Regelung der Zuständigkeiten auf die Information über hängige Strafverfahren zwingend angewiesen. Andernfalls müssten sie in der ganzen Schweiz nachfragen, ob bereits ein Strafverfahren hängig ist. Für verschiedene Behörden ist es im Hinblick auf den Erlass sachgerechter Entscheide absolut notwendig, dass sie über die entsprechenden Informationen verfügen, beispielsweise für die Pflegekinderaufsichtsbehörde oder die Kesb. Solche Informationen können dazu führen, dass Entscheide, selbstverständlich unter Wahrung der Unschuldsvermutung, sistiert werden, bis ein hängiges Verfahren abgeschlossen ist und man weiss, ob eine Person schuldig gesprochen wird oder eben nicht.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen und hier nicht hinter die heutige Regelung zurückzugehen.

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