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preparatory:AB 197030

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-16

Wortprotokoll

Ich äussere mich kurz zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 15.3386 zum Mehrwertsteuersatz und zur Motion der SVP-Fraktion 14.4039 zur Ausgabenbremse.

Eine Vorbemerkung: Grundsätzlich sind die Überlegungen, die hinter diesen Vorstössen stehen, richtig. Der Bundesrat teilt sie im Grundsatz. Es fragt sich aber, ob wir hier mit diesen Vorstössen dann auch das Ziel erreichen. Diese beiden Punkte stehen zweifellos im Fokus der nächsten Monate und Jahre, weil wir hier bessere Rahmenbedingungen schaffen müssen. Wir stellen ja fest, dass die Währungs- und Geldpolitik der Nationalbank im aktuellen Umfeld zunehmend an Wirkung verliert, also gewinnen solche Massnahmen an Gewicht.

Damit komme ich zur Mehrwertsteuermotion der FDP-Liberalen Fraktion. Das Anliegen ist ja fast so alt wie die Mehrwertsteuer selbst. Ich erinnere Sie daran: 2008 hat der Bundesrat dem Parlament bereits eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Die Räte sind auf diese Vorlage zum Einheitssteuersatz nicht eingetreten. Das Argument lautete damals, und es wird auch heute so lauten: Man kann nicht die kleinen Einkommen mit der Mehrwertsteuer höher belasten und die hohen Einkommen entlasten. Dieses Argument bleibt, auch wenn die Motion nun gewisse Ausnahmebestimmungen vorsieht. Sie haben damals dieses Vorgehen bzw. diesen Einheitssatz abgelehnt.

Stattdessen hat man 2010 eine Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Angriff genommen und inzwischen in Kraft gesetzt. In dieser Session haben Sie sozusagen noch die Garantiearbeiten erledigt und das Mehrwertsteuergesetz nochmals geändert. Die gleichen Hindernisse, die damals im Wege standen, würden wohl auch in Zukunft einen Einheitssteuersatz verhindern. Wir haben etwas die Erfahrung gemacht, dass die allgemeine Zustimmung gleichzeitig die höflichste Form der Ablehnung ist. In diese Gefahr laufen wir wohl auch in Zukunft.

Das Ziel, das in dieser Motion formuliert wird - ein Einheitssteuersatz von 6 bis 6,5 Prozent -, würde bedeuten, dass massive Einnahmenausfälle, Steuerausfälle, zu gewärtigen wären. Wir gehen aufgrund einer ersten Schätzung davon aus, dass aufgrund der in der Motion festgelegten Eckwerte mit einem ertragsneutralen Einheitssteuersatz von 7 Prozent und mehr zu rechnen wäre, also wesentlich höher, als Sie das sehen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, weil er glaubt, dass sie so nicht realisierbar ist. Tiefe Einkommen stärker zu belasten und höhere Einkommen zu entlasten ist nicht nur eine politische Hürde, sondern eine politische Mauer, die schwer zu überwinden oder zu durchbrechen ist. Das in der Motion formulierte Ziel eines Einheitssteuersatzes von 6 bis 6,5 Prozent ist nicht realistisch. Für den Fall, dass Sie die Motion annehmen, möchte ich jetzt schon ankündigen, dass wir sie so interpretieren würden, dass sie kostenneutral umgesetzt werden müsste. Im Falle einer Annahme durch Ihren Rat würde ich dann auch im Ständerat darauf hinwirken. Die Überlegung ist grundsätzlich richtig: Das Mehrwertsteuergesetz ist ein Dickicht, ist ein Bürokratiedschungel, der fast jährlich dichter wird. Es ist tatsächlich so, der Vorstoss könnte zu einer Erleichterung führen. Wir glauben aber nicht so recht an einen Einheitssteuersatz, vor allem auch nicht auf diesem Niveau.

Ich bitte Sie also, hier keine falschen Erwartungen zu wecken und die Motion in dieser Form abzulehnen.

Damit komme ich zu der von der SVP-Fraktion beantragten Ausgabenwachstumsbremse. Die Zahlen, die Herr Matter genannt hat, sind richtig. Aber sie erstrecken sich auf einen [PAGE 422] Zeitraum von 25 Jahren. Wenn wir den Zeitraum mit Schuldenbremse betrachten, nämlich die letzten gut zehn Jahre, dann stellen wir fest, dass die Ausgaben des Bundes etwa im gleichen Verhältnis wie das BIP gewachsen sind. Herr Matter hat allerdings Recht: Die verschiedenen Aufgabengebiete weisen unterschiedliche Wachstumsraten aus. Wir dürfen auch nicht darüber hinwegblicken, dass wir den Rückgang der Passivzinsen um fast 3 Milliarden Franken genutzt haben, um andere Aufgaben hochzufahren. Das könnte uns einmal wieder einholen, wenn die Passivzinsen steigen.

Aus dieser Optik ist ein gewisses Verständnis für diese Ausgabenwachstumsbremse also durchaus vorhanden. Der Unterschied zur Schuldenbremse besteht aber darin, dass diese Motion eigentlich das Wachstum sämtlicher Aufgabengebiete auf das BIP-Wachstum beschränken will. Damit nähmen Sie sich selbst die Handlungsfreiheit, in Zukunft politische Schwerpunkte zu setzen. Wir gehen aber davon aus, dass es auch in Zukunft notwendig sein wird, innerhalb des Bundeshaushalts, innerhalb des Rahmens der Schuldenbremse, die den Deckel vorgibt, gewisse Schwerpunkte zu setzen. Das würde die Motion eigentlich schon auf Verfassungsstufe verunmöglichen.

Wir glauben im Grundsatz, dass es diese Disziplin in der Ausgabenpolitik braucht; ich möchte auch vor den Gelüsten jener warnen, die jetzt die Schuldenbremse knacken und Einnahmenüberschüsse anders verteilen wollen. Es braucht die Disziplin, die wir in den letzten zehn Jahren gehabt haben. Die zusätzliche Überlappung dieser Form der Ausgabenbremse mit der Schuldenbremse erachten wir allerdings als nicht zweckmässig, weil sie Ihnen und uns die Handlungsfreiheit nimmt, auch in Zukunft Schwergewichte zu setzen, die in den politischen Aufgabengebieten notwendig sind.

Ich bitte Sie also, auf die Annahme dieser beiden Vorstösse zu verzichten.