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preparatory:AB 204859

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-22

Wortprotokoll

Auch hier kann man durchaus sagen, dass die Motion auf den ersten Blick noch etwas Bestechendes hat; aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit kenne ich selbst viele Fälle, in denen eine höhere Belastung die Möglichkeit ergeben hätte, die Tätigkeit in anderen Bereichen etwas auszuweiten. Umgekehrt muss man sagen, dass eine Erhöhung der hypothekarischen Verschuldung auch ein Risiko darstellt, etwas mit nichtsachgemässen oder zu hohe Risiken zu finanzieren. Wir müssen ja auch irgendwo eine Grenze setzen, damit wir die Landwirtschaft nicht in unnötige Abenteuer treiben, wenn ich das einmal so sagen kann.

Ich kann aber feststellen, dass dort, wo vernünftige Businesspläne und Projekte bestehen, Banken durchaus bereit sind, günstige Kredite zu gewähren, wenn das auch entsprechend ausgewiesen werden kann. Sie sind dann vielleicht nicht so lange gesichert wie Hypothekarkredite, aber das zwingt auch zu wirtschaftlicher Tätigkeit und zu guten Projekten. Also denke ich, dass das Ziel hinter der Motion, nämlich der Landwirtschaft mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, auch sonst erreicht werden kann, wenn vernünftige Projekte, vernünftige Businesspläne bestehen. Ich glaube, das ist gewährleistet.

Damit, könnte man sagen, ist es sachlich eigentlich nicht gerechtfertigt, hier eine Ausnahmeregelung zu machen. Es zwingt die Landwirtschaft aber zu Businessplänen, zu wirtschaftlichen Überlegungen, und es veranlasst die Banken, denke ich, vielleicht etwas grosszügig zu sein und die Kredite auch zu gewähren. Das sind die Gründe aus fachlicher Sicht, aus landwirtschaftlicher Sicht, um die Motion abzulehnen.

Wir würden aber bei der Annahme der Motion auch international wieder in Konflikt geraten, weil es diese Standards von Basel III mit der Belastungsgrenze gibt. Wenn wir eine Ausnahme machen würden, hätten wir uns international wieder zu rechtfertigen, weil wir eine Ungleichbehandlung hätten. Jetzt haben wir den Finanzplatz einigermassen auf dieses internationale Niveau gebracht und haben die entsprechende Anerkennung. Wir sollten sie nicht ohne Not wieder aufgeben, weil die Not sozusagen anders gelöst werden kann.

Es gibt also auf den zweiten Blick eigentlich keine Gründe mehr, die Motion anzunehmen und eine Sonderregelung zu schaffen. Ich würde aber mit der Ablehnung der Motion die Aufforderung verbinden, auch an die Geldgeber oder an die Banken, bei vernünftigen Projekten aus der Landwirtschaft die Möglichkeit zu geben und gleiche Kriterien anzuwenden wie für das Gewerbe, Kredite zu geben, die dann nicht hypothekarisch verbürgt sind, sondern sonst in einem Geschäftsmodell abgebildet werden können.

Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.