preparatory:AB 21029
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-11
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Minderheit Studer und beantrage Ihnen, ihrem Antrag zu folgen.
Die Überlegungen, die ich mir selber gemacht habe, sind weitgehend von Herrn David dargelegt worden. Ich will über die Steuerbussen nicht sprechen. Darüber müssen wir nicht lange diskutieren. Was die Nachsteuern betrifft, ist das, was hier vorgeschlagen wird, keine Amnestie, sondern es ist eine dauerhafte Steuerbefreiung für hinterzogenes Vermögen, vorausgesetzt, dass es erst mit dem Todestag ans Licht kommt. Derjenige, der ein schlechtes Gewissen hat und es vor seinem Tode deklariert, wird die entsprechende Nachsteuer und wahrscheinlich auch eine Steuerbusse bezahlen müssen. Bei demjenigen aber, der bis zu seinem Tode auf seinem nicht deklarierten Vermögen sitzen bleibt, welches erst die Erben offen legen, soll dann sogar die Nachsteuer entfallen. Da muss ich Ihnen sagen: Hier teile ich die Auffassung der Herren Studer und David. Das ist eine Einladung, Vermögen und Einkommen auf die Seite zu bringen und dann den Erben irgend einmal die Aufgabe zu übertragen, dieses Vermögen zu deklarieren. Diese können dann für ihre Erben wiederum den gleichen Kreislauf beginnen; so würde das Geld laufend entweder "weissgewaschen" oder wieder verschwinden. Das kann keine Amnestie sein.
Wenn Herr Schweiger sagt, man solle aus verfahrensrechtlichen Gründen Folge geben, dann bin ich anderer Auffassung. Eine Kommission kann jederzeit auch eine Kommissionsinitiative ergreifen und braucht keine Standesinitiative, um auf solche Punkte einzugehen.
Ich bin durchaus damit einverstanden, dass man die Frage einer Amnestie in einem umfassenderen Rahmen prüft - insbesondere auch Fragen im Zusammenhang mit Vermögen, das dann in einem Erbgang ans Tageslicht kommen könnte. Ich bin auch damit einverstanden, dass man sich überlegt, was man mit solchen Vermögen im Interesse der Öffentlichkeit tun könnte.
Ich denke z. B. darüber nach, dass man sich im Rahmen der Revision des Stiftungsrechtes vielleicht gewisse Überlegungen machen könnte, ob man auf Nachsteuern verzichtet und solche Gelder teilweise für gemeinnützige öffentliche Zwecke zur Verfügung stellen könnte.
Wir brauchen diese verfahrensrechtliche Form der Standesinitiative nicht. Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates hat für das Anliegen - das ich unterstütze -, eine Amnestie in einem umfassenden Rahmen zu prüfen, andere Möglichkeiten verfahrensrechtlicher Art. Wenn wir jetzt zu diesem Antrag der Mehrheit Ja sagen, dann sagen wir mindestens einmal faktisch auch Ja zu diesem System, wie es vom Kanton Tessin in Bezug auf die Behandlung der Nachsteuern vorgeschlagen wird. Das möchte ich unter keinen Umständen tun.
Deshalb werde ich der Minderheit zustimmen, wobei ich durchaus damit einverstanden bin, dass sich die Kommission für Rechtsfragen zum weiteren Verfahren Überlegungen macht.
[PAGE 92] Wir haben das Thema Steueramnestie in diesem Rat seit Jahren auf der Tagesordnung, und bis jetzt wurde noch keine Lösung gefunden, die mehrheitsfähig ist. Vielleicht ist bei diesem Anlauf die Kommission für Rechtsfragen in einer anderen Situation und findet eine Lösung. Aber die Lösung kann nicht so aussehen, wie sie der Kanton Tessin in seiner Standesinitiative hier vorschlägt.
Deshalb meine ich: Wehret den Anfängen! Stimmen Sie der Minderheit Studer zu. Die Kommission für Rechtsfragen hat alle Möglichkeiten, die übrigen Gesichtspunkte zu prüfen.