preparatory:AB 214512
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-02
Wortprotokoll
Den Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 5 lehnen wir entschieden ab. Die Minderheit verkennt mit ihrem Antrag die Stossrichtung und den Sinn dieses Gesetzentwurfes. Bei dieser Gesetzgebung steht grundsätzlich nicht die Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen im Fokus; diese Problematik wurde bei der Anschubfinanzierung aufgenommen. Bei diesem Gesetz geht es um die Problematik der zu hohen Elternbeiträge - sie sollten dringend gesenkt werden - und um die Schaffung von speziellen, flexibleren Betreuungsangeboten.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der Schweiz noch immer ein grosses Problem. Junge Familien stehen immer wieder vor schier unlösbaren Problemen. Gleichzeitig beklagt die Wirtschaft den Fachkräftemangel. Es ist kaum zu glauben, aber das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist bisher die einzige konkrete Massnahme im Rahmen der Fachkräfte-Initiative.
Die vorliegenden vier Minderheitsanträge Pieren zielen alle darauf ab, die Voraussetzungen für diese Finanzhilfen so zu erschweren, dass sie gar nicht in Anspruch genommen werden können. Das ist auch eine Möglichkeit, ein Gesetz abzuschiessen: Man setzt die Bürokratie und andere Hürden absurd hoch an. In der Schweiz sind die Elternbeiträge bei der familienergänzenden Kinderbetreuung enorm hoch. Interessant sind die Vollkostenberechnungen für einen Betreuungsplatz im internationalen Vergleich. Kaufkraftbereinigt sind diese Kosten nämlich praktisch gleich hoch wie in Deutschland, Frankreich oder Österreich. Die Betreuung in der Schweiz kostet also nicht mehr als im Ausland. Aber in den Nachbarländern werden die Betreuungsplätze von der Wirtschaft und von der öffentlichen Hand viel stärker unterstützt. Das macht die familienergänzende Kinderbetreuung im Ausland attraktiv und für alle Familien zugänglich.
Es ist entscheidend, ob die Eltern pro Kind und Tag wie in Zürich 130 Franken bezahlen oder "nur" 80 Franken wie in der Romandie oder gar nur 30 oder 50 Franken wie in den Vergleichsregionen im Ausland. Müssen Eltern für zwei Kinder im Vorschulalter 250 Franken pro Arbeitstag bezahlen oder bei drei Kindern sogar weit über 300 Franken, dann lohnt sich die Arbeit für den einen Elternteil meist nicht mehr, mit all den negativen Folgen, die wir vermeiden möchten.
Das vorliegende Gesetz setzt den Hebel genau bei den hohen Elternbeiträgen an. 82,5 Millionen Franken sollen dafür eingesetzt werden, dass die Eltern finanziell entlastet werden können. Das ist eine sinnvolle Stossrichtung, die nichts, aber auch gar nichts mit den vorhandenen Eigenmitteln zu tun hat, zu denen Nationalrätin Pieren mit ihrer Minderheit einen Zusammenhang herstellt.[GZ]
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.