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preparatory:AB 216249

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-06

Wortprotokoll

Die Schwierigkeiten bei der Anwendung des Arbeitsgesetzes auf das Spitalpersonal sind dem Bundesrat bekannt. Gemäss der vom Gesetzgeber gewollten Aufgabenteilung obliegt der Vollzug des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen den Kantonen. In den letzten Jahren haben die Kantone ihre Kontrollen verstärkt, um die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in den Spitälern zu erreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unterstützt die kantonalen Behörden in dieser Aufgabe. Im Auftrag des Seco hat der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz bei seinen Mitgliedern interveniert, um die Kontrollen in den Spitälern besser zu koordinieren und zu verstärken. Die mit dem Vollzug des Arbeitsgesetzes und dessen Verordnungen betrauten kantonalen Behörden arbeiten eng mit den betreffenden Spitälern zusammen, um die Einhaltung und Umsetzung der Gesetzesbestimmungen durchzusetzen.

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