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Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Im Personalbereich unterstützt die CVP-Fraktion den Bundesrat. Die unsäglichen Diskussionen über die Plafonierung des Personalbestands bei 35 000 Vollzeitstellen sind in der Kommission ad absurdum geführt worden und bringen keinen Mehrwert. Je nachdem, welche Stellen einberechnet werden, wird der Plafond unter- oder überschritten. Bundesrat und Ständerat interpretieren den Plafond anders als gewisse Mitglieder der Finanzkommission des Nationalrates. Die Frage, ob der Gärtner der Botschaft in Johannesburg zum Bundespersonal gehört oder als externer Mitarbeiter gilt, steht für die CVP-Fraktion nicht im Vordergrund.

Die Minderheit Aeschi Thomas will aufgrund dieser Plafonierung die Personalausgaben um 52,3 Millionen Franken kürzen. Das würde bedeuten, dass gegen 400 Stellen abgebaut werden müssten. Diese Minderheit sieht die realen Verhältnisse beim Bundespersonal nicht. Die Hälfte des Personals arbeitet bei der Armee, beim Grenzwachtkorps oder beim Zoll. Bei einer solchen massiven Stellenkürzung müsste auch in diesen Bereichen Personal abgebaut werden. Die CVP will eine sichere Schweiz, und wir wollen eine leistungsfähige Verwaltung, die innert nützlicher Frist und mit einer guten Qualität die Aufgaben erledigt. Gemäss dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung ist mit Zielen und Pauschalbeträgen zu führen. Mit wie viel Personal die Aufgaben erfüllt und die Ziele erreicht werden, steht nicht mehr im Vordergrund.

Die CVP-Fraktion lehnt deshalb diese übertriebenen Kürzungen im Personalbereich ab.

Den Querschnittkürzungen bei "Beratung und externe Dienstleistungen" von 50 Millionen und den Kürzungen beim "Sach- und Betriebsaufwand" um 3 Prozent, das heisst um 128 Millionen Franken, stimmt die CVP-Fraktion ebenfalls nicht zu. Wir sind generell gegen solche allgemein gehaltenen Kürzungen. Auch sie entsprechen nicht mehr den heutigen Grundsätzen, nach denen die Bundesverwaltung geführt werden sollte. Wenn gekürzt werden soll, dann sollte man klar aufzeigen, welche Leistungen gestrichen und welche Zielgrössen verändert werden sollen.

Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheiten Grüter und Aeschi Thomas abzulehnen.

Die Teuerungskorrektur, die der Bundesrat in Erfüllung der Motion Dittli 16.3705 umgesetzt hat, wieder rückgängig zu machen entspricht ebenfalls nicht der Haltung der CVP-Fraktion: Die Teuerungskorrektur ist ein Parlamentsbeschluss, den es umzusetzen gilt.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Hadorn abzulehnen.

Auch der Antrag der Minderheit Meyer Mattea, die keine Kürzungen im Eigenbereich will, ist abzulehnen. Der Bundesrat schlägt diese Kürzungen vor, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann und damit finanzieller Spielraum für wichtige Vorhaben erlangt werden kann. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Kürzung um 151 Millionen Franken zu verantworten ist.

Die notwendige Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica führt zu einer Leistungseinbusse für die aktiven Versicherten von rund 10 Prozent. Die 60- bis 65-Jährigen bekommen mit der geltenden Regelung mehr Rente, wenn sie früher in Pension gehen, als wenn sie warten, bis sie 65-jährig sind. Aus Sicht des Arbeitgebers würde damit viel Know-how verlorengehen. Der Bundesrat handelt aus Sicht der CVP-Fraktion richtig, wenn er Massnahmen ergreift, um die Auswirkungen der Senkung des Zinssatzes zu dämpfen. Mit [PAGE 1811] diesen Massnahmen tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Hälfte der Leistungseinbussen bei den Renten. Die CVP-Fraktion unterstützt deshalb im Voranschlag keine anderen Lohnmassnahmen, sondern setzt sich dafür ein, dass diese Beträge in die Pensionskasse einbezahlt werden. Sollte der Vorschlag des Bundesrates abgelehnt werden, sind nach Meinung der CVP-Fraktion Beträge für Lohnmassnahmen in den Voranschlag aufzunehmen.

Ich stelle deshalb den Ordnungsantrag, dass zuerst über die Einlagen in die Publica abgestimmt wird und dann über Lohnmassnahmen.

Ich bitte Sie, je nachdem, ob die Einlage in die Publica vollzogen wird oder nicht, den Antrag der Minderheit Meyer Mattea abzulehnen oder eben anzunehmen, das heisst, grundsätzlich die Einlage zu beschliessen, diese nach Konzept des Bundesrates in die Publica einzuschiessen oder, wenn dies nicht gemacht wird, den Betrag für notwendige Lohnmassnahmen im Budget vorzusehen. Die CVP-Fraktion will aber nicht noch zusätzlich zu den Einlagen des Bundes in die Publica Lohnmassnahmen beschliessen. Der Antrag der Minderheit Siegenthaler ist somit anzunehmen und damit der Vorschlag des Bundesrates zu unterstützen.

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