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preparatory:AB 228187

Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Die Reform bringt Optimierungen und zum Teil tatsächlich auch Verbesserungen mit sich. Aber wie so viele Reformprozesse in unserem Land bringt sie auch Verschlechterungen mit sich. Am Anfang des Prozesses versicherten fast alle Parteien und Interessenverbände, sie wollten das Leistungsniveau für Personen mit Ergänzungsleistungen erhalten. Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassungsvorlage ursprünglich von rund 171 Millionen Franken Einsparungen gesprochen. Der Ständerat war in der Folge bei 260 Millionen Franken. Die SGK-NR schlägt Ihnen nun Einsparungen in der Höhe von mehr als 500 Millionen Franken vor.

Diese Zahl müssen wir uns vor Augen halten. Diese Verschärfungen vonseiten der SGK-NR müssen wir heute noch einmal entschärfen, das ist für uns klar. Uns muss bewusst sein, dass wir hier von Menschen sprechen, die mit ihrer IV- oder AHV-Rente den Lebensbedarf eben nicht bezahlen können und darum auf EL angewiesen sind. Das waren zum Beispiel 2016 über 200 000 AHV-Rentenbezügerinnen und -bezüger oder 113 700 Personen mit IV-Rente. Bei der IV ist es so, dass 46 Prozent der IV-Bezügerinnen und -Bezüger eine Ergänzungsleistung benötigen. Daran, denke ich, sollten wir uns halten, und daran müssen wir bei unseren Diskussionen und Entscheidungen denken.

Die Gründe für den Anstieg der EL-Ausgaben, der vorhin aufgezeigt wurde, sind sehr vielfältig. Bei der letzten IV-Revision hat das Parlament und damit wir alle bewusst Kostenverschiebungen von der IV zur EL in Kauf genommen, zum Beispiel mit der Streichung der Ehepaar-Zusatzrente für IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger, aber auch mit der Streichung des Frühbehindertenzuschlags auf IV-Renten. Infolge strengerer Zusprachepraxis der IV haben zudem heute mehr Personen eine Teilrente und gleichzeitig eben nicht die zusätzliche Chance auf bezahlte Arbeit. Sie haben tiefere Renten, und mit wenigen Ausnahmen können sie auch ihre zweite Säule nicht weiter ausbauen. Umso stärker sind diese Menschen dann auf die EL angewiesen. Zudem haben die Kantone teilweise mit Sparpaketen weiteren Druck aufgebaut und die Ausgaben gekürzt.

Am Anfang war es ja der Wille, den Reformprozess wirklich als eine Verbesserung anzuschauen. Daran müssen wir [PAGE 432] heute noch ganz intensiv arbeiten. Im Moment geht es sehr stark auch um Abbau. Die Reform nimmt aber auch ganz wichtige Anliegen und Verbesserungen auf, nämlich das betreute Wohnen und die längst überfällige Anpassung der sogenannten Mietzinsmaxima.

Das EL-System kann, wie viele Systeme, in einzelnen Punkten durchaus noch optimiert werden. Das sehen auch wir Grünen so. Aber man muss das Wort "Optimierung" immer sorgfältig wählen, denn es kann auch verschleiern, dass es hinter der Optimierung nicht nur positive Effekte gibt, sondern auch negative und dass diese wiederum die Betroffenen stark involvieren.

Einen solchen Effekt haben wir bei den sogenannten Schwelleneffekten. Personen, die noch arbeiten können, sollen, statt Ergänzungsleistungen zu beziehen, einer Arbeit nachgehen und am Schluss erst noch mehr im Portemonnaie haben. Das tönt sehr gut und ist natürlich im Grundsatz auch völlig richtig. Aber ganz so wirkungsvoll, wie die Massnahme auf den ersten Blick erscheint, ist sie leider nicht. Ich werde mich bei Block 3 dazu näher äussern.

Wir sollten uns daran erinnern, weshalb es die Ergänzungsleistungen überhaupt braucht: Nach wie vor sind wir weit davon entfernt, den Auftrag der Bundesverfassung, dass Renten den Lebensbedarf sichern müssen, zu erfüllen. Die Maximalrenten können das, das wissen wir alle haargenau, heute nicht garantieren. Niemand kann in unserem Land mit 2350 Franken im Monat ein würdiges Leben führen. Wir haben also weiterhin am Verfassungsauftrag zu arbeiten und uns daran zu orientieren und ihn nicht durch einen einseitigen EL-Abbau weiter zu unterlaufen.

Die SGK-NR hat sich in zahlreichen Sitzungen intensiv mit der Vorlage befasst. Ich bin froh, wenn wir heute darauf eintreten können. Die grüne Fraktion ist für Eintreten. Ich danke Kollege de Courten, dass er seinen Rückweisungsantrag zurückgezogen hat. Damit können wir in die Aufgabe einsteigen und unsere Arbeit in Angriff nehmen. Der Standesinitiative Nidwalden 15.323 werden wir, das kann ich auch vorausschicken, keine Folge geben.