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preparatory:AB 230249

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-04

Wortprotokoll

Es ist schon möglich, dass es solche Fälle gibt. Dafür, bei der Ermessung oder bei der Einschätzung allenfalls eine Differenzierung vorzunehmen, ist dann allerdings nicht der Bund zuständig, sondern die Gemeinde oder der Kanton.