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preparatory:AB 230407

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, der Bund weist in der Finanzrechnung einen Überschuss von 2,8 Milliarden Franken aus; budgetiert haben wir ein Defizit von rund 250 Millionen Franken. Dass das Ergebnis wesentlich besser ist, liegt an der Verrechnungssteuer; ich komme noch darauf zurück. Festzuhalten ist aber, dass der Bund trotz diesem Überschuss nach wie vor Schulden im Umfang von über 100 Milliarden Franken hat. Man könnte auch sagen, das sind 100[NB]000 Millionen Franken noch nicht bezahlte Steuern, weil Schulden eigentlich nichts anderes sind als Steuern, die noch nicht bezahlt sind. Es sind über 100[NB]000 Millionen Franken. Es ist also keineswegs angezeigt, hier übermütig zu werden und weitere Schulden anzuhäufen. Ich denke, solange wir mit guten Abschlüssen die Schulden eher reduzieren können, reduzieren wir eben auch die künftige Steuerlast. Dies zur Einordnung dieses Überschusses.

Nun zur Verrechnungssteuer: Der Verrechnungssteuer haben wir vielleicht unbewusst den Namen Verrechnungssteuer gegeben, weil wir uns hier tatsächlich am meisten verrechnen, das ist so. Vielleicht kann ich Ihnen noch einmal kurz schildern, wie wir die Verrechnungssteuer schätzen müssen: Wir haben den Ertrag für 2019 bereits jetzt im Budget festgesetzt, das heisst, wir müssen jetzt beurteilen, wie viel Dividenden die Unternehmen aufgrund des Rechnungsabschlusses 2018 einmal ausschütten werden, denn 90 Prozent der Verrechnungssteuer kommen aus den Dividendenerträgen. Also versuchen wir jetzt zu prognostizieren, welche Dividenden die Unternehmen nächstes Jahr ausschütten werden. Diese Zahl schwankt irgendwo zwischen 24 und etwas über 30 Milliarden Franken; wir haben also schon bei den Eingängen ein Delta in der Grössenordnung von rund 6 Milliarden Franken. Zurückgefordert werden kann diese Verrechnungssteuer von den Kantonen innerhalb von fünf Jahren und von Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Wir müssen jetzt also auch noch abschätzen, welche Rückforderungen dann tatsächlich in diesen Jahren erfolgen. Hier haben wir eine Verlangsamung festgestellt im Zusammenhang mit den Negativzinsen, weil bei uns die Rückforderer auch nach drei Jahren noch 100 Prozent erhalten; wenn sie den Betrag auf die Bank bringen, sind es dann vielleicht noch 97 oder 98 Prozent. Das alles haben wir entsprechend zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass wir immer etwas zuverlässiger werden, aber Abweichungen bei den Verrechnungssteuern werden auch in Zukunft durchaus möglich sein.

Wir haben für letztes Jahr in der Finanzierungsrechnung erstmals eine Rückstellung von 2 Milliarden gemacht. Wir sind der Meinung, dass wir die gesetzliche Grundlage dazu in Artikel 3 des Finanzhaushaltgesetzes haben. Hier haben wir eine andere rechtliche Auffassung als die Eidgenössische Finanzkontrolle. In der Tat, faktisch scheint diese Rückstellung richtig zu sein, weil die Rückforderungen zu Beginn dieses Jahres wesentlich höher waren als in früheren Jahren.

Wir gehen davon aus, dass wir diese Rückstellung bis Ende Jahr wieder auflösen werden. Damit glätten wir etwas die Ergebnisse. Ohne diese Rückstellung hätten wir einen grösseren Überschuss, Ihnen aber möglicherweise bereits wieder ein Sparbudget unterbreiten müssen, um das in Zukunft aufzufangen. Mit der angenommenen Motion Hegglin Peter 16.4018, die eine Annäherung der Finanzierungsrechnung an die Erfolgsrechnung verlangt, werden wir die rechtlichen Fragen klären und die Differenzen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle dann auch ausräumen können. [PAGE 372]

Ein Wort zu den Fehlbuchungen: In der Tat haben wir während der letzten zehn Jahre Abschreibungen bei den Nationalstrassen, die wir von den Kantonen übernommen haben, und bei den Militärbauten nicht ordentlich vorgenommen. Das hat auch die Finanzkontrolle nicht gemerkt. Das ist zwar ein schlechter Trost, aber immerhin ist während zehn Jahren niemand darüber gestolpert. Nun haben wir Nachbuchungen, Abschreibungen im Umfang von 500 Millionen vorzunehmen, das ist ein grosser Betrag. Er ist allerdings insofern zu relativieren, als er etwa 0,8 Prozent des Anlagevermögens entspricht. Wir weisen das Anlagevermögen jetzt Ende Jahr also etwa 0,8 Prozent zu hoch aus. Mit dieser Korrekturbuchung, die wir dann vornehmen werden, werden wir das korrigieren. Das ist eine relativ umfassende Aufarbeitung, die wir machen müssen; betroffen sind etwa fünfzig Objekte. Wir müssen die Buchungen der letzten zehn Jahre abgleichen, zum Teil auch mit den Kantonen, weil diese Zahlungen überwiesen und nachgetragen wurden. Das ist der Grund, weshalb wir in der kurzen Zeit, bis wir Ihnen die Rechnung unterbreitet haben, das noch nicht fertiggestellt hatten.

Bei der Verrechnungssteuer haben wir eine Abweichung von 178 Millionen Franken, also etwas weniger als 2 Prozent des Verrechnungssteuerertrags. Das ist unschön, weil hier nicht zuletzt aufgrund einer Umstellung des EDV-Programms Ungenauigkeiten passiert sind. Das werden wir entsprechend korrigieren. Es gibt dafür keine Entschuldigung, aber ich denke, in Anbetracht der Relationen zum Gesamtbetrag und weil auch kein Geld fehlt, sondern es einfach Abgrenzungsbuchungen sind, kann oder muss das so genehmigt werden. Wie wir in der Kommission gesagt haben, werden wir Ihnen die Korrekturen mit der nächsten Rechnung unterbreiten. Dann haben Sie den Vergleich wieder. Wir werden die Kommissionen aber vorher über die genauen Beträge informieren können, denn wir arbeiten ja bereits daran.

So viel zu dieser Rechnung. Sie ist erfreulich gut.

Der Ausblick ist meiner Meinung nach etwas zu positiv ausgefallen. Wir werden Ihnen jetzt ein Budget mit einem Überschuss von 900 Millionen Franken unterbreiten. Das ist nicht Geld, das von den Bäumen gefallen ist, sondern diese 900 Millionen Franken Überschuss sind entstanden, weil sowohl die Unternehmenssteuerreform III wie auch die Altersvorsorge 2020 abgelehnt wurden. Das ist der Grund. Wir hatten das Geld bereits budgetiert, dann wurden die Vorhaben abgelehnt.

Wenn wir in die Zukunft schauen, dann sehen wir: Wir sind ab dem Jahre 2020, spätestens 2021 bereits wieder im Sparmodus. Wir haben die Steuervorlage 17, sie kann noch finanziert werden; wir haben die Abschaffung der Heiratsstrafe, die wir Ihnen zugestellt haben, das sind ungefähr 1,2 Milliarden Franken; und wir haben die von Ihrer Kommission vorgeschlagene Kombination zwischen Steuervorlage 17 und der AHV, die wir am Donnerstag behandeln werden. Ich habe weder gepfiffen noch applaudiert, ich habe es einmal zur Kenntnis genommen. Dann haben wir im Bundesrat eigentlich einmal beschlossen, Ihnen Vorlagen zu unterbreiten für die Abschaffung der Stempelabgabe, für einen Umbau der Verrechnungssteuer und für die Abschaffung der Zölle. Wenn wir das alles wie geplant realisieren möchten, haben wir den Gürtel wesentlich enger zu schnallen und sind entsprechend bereits wieder im Sparmodus. Ich denke aber, dass die Projekte, die der Bundesrat angestossen hat und die zum Teil von Ihnen über entsprechende Vorstösse gefordert wurden, für den Wirtschafts-, Unternehmens- und Arbeitsplatzstandort von zentraler Bedeutung sind. Die Schweiz muss wettbewerbsfähig bleiben bzw. wettbewerbsfähig werden. Dazu sind diese Massnahmen tatsächlich notwendig.

Übermut ist fehl am Platz. Wir haben nur für 2019 einen Überschuss, in den Folgejahren gilt es wieder - das sind wir uns ja alle gewohnt -, in den Sparmodus zu wechseln und den Franken zweimal umzudrehen.

Noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat Hösli: Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist innerhalb der Bundesverwaltung tatsächlich eine grosse Sorge. Wir beschäftigen für IKT-Leistungen insgesamt etwa 3300 Personen; etwa 10 Prozent des gesamten Bundespersonals beschäftigen sich mit der Informatik. Die Informatik kostet uns pro Jahr etwa 1,2 Milliarden Franken. Das ist zu viel. Wir müssen diese Kosten senken und aus den neuen Technologien auch mehr Nutzen ziehen. Das ist eine Mammutaufgabe, weil die Informatik in der Bundesverwaltung im Laufe der letzten zwanzig Jahre etwas organisch gewachsen ist. Wir haben über 3000 Fachanwendungen. Diese jetzt zurückzuführen ist eine Aufgabe, die uns tatsächlich nicht so leichtfällt. Da kommen dann das departementale und das Gärtchendenken zum Vorschein, die Lösungen eher verhindern.

Wir sind in Bezug auf E-Government mit den Kantonen daran, in der Verwaltung nicht nur horizontal durchgängig zu denken, sondern auch vertikal zu den Kantonen und Gemeinden hin. Das ist eine grosse Aufgabe, das haben Sie richtig bemerkt. Daran haben wir zu arbeiten.

Bezüglich neuer Aufgaben und Ressourcen nehme ich zur Kenntnis, dass der Bundesrat offenbar manchmal für Ihre Verhältnisse zu viel macht. Ich möchte den Ball aber zurückspielen: Sehr vieles, was wir machen, ist auch vom Parlament bestellt. Ich denke, hier müssen wir gemeinsam schauen, dass das nicht aus dem Ruder läuft.

Ich danke insbesondere Ihrer Finanzkommission für die sorgfältige Beratung von Rechnung und Budget. Wir profitieren von Ihren Arbeiten. Das gilt auch für die Subkommissionen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

Ich möchte Sie bitten, auf die Sonderrechnungen einzutreten und ihnen zuzustimmen. Die Korrekturen, die notwendig sind, werden wir Ihnen wie gesagt in einem Entscheid zusammen mit dem Budget im vierten Quartal vorlegen.[GZ]

[VS][GZ]

[VS][GZ]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu