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preparatory:AB 23404

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, Absatz 2 zu streichen. Es ist nicht einzusehen, warum Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial nicht auch eine Rahmenbewilligung brauchen. Denn was heisst schon "geringes Gefährdungspotenzial"? Wenn es ein geringes Gefährdungspotenzial gibt, müsste es ja auch ein hohes geben, und beides müsste - wohl in Artikel 3 KEG - definiert werden, wo wir die Begriffe klären. Der Begriff "gering" ist völlig schwammig, und Ungenauigkeiten darf man im Bereich der Atomenergienutzung nicht zulassen. Auch in der Botschaft wird dieser Begriff nicht definiert. Damit ist klar: Es ist eine politische Frage, ob eine Atomanlage ein hohes Gefährdungspotenzial hat oder nicht. Den Entscheid darüber dürfen wir nicht einfach dem Bundesrat überlassen.

Die Minderheit der Kommission ist der Überzeugung, dass es die einfachste und klarste Regelung ist, wenn wir für jede Atomanlage eine Rahmenbewilligung verlangen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es Atomanlagen gibt, bei denen auf das ganze politische Prozedere einer Rahmenbewilligung verzichtet werden sollte. Die Minderheit sieht das anders. Wenn wir ein Gesetz wollen, das von der Bevölkerung mitgetragen wird, müssen wir Transparenz schaffen und dürfen nicht die Kompetenz dem Bundesrat überlassen, zu definieren, welche Anlagen nun ein geringes und welche ein hohes Gefährdungspotenzial haben.