preparatory:AB 23441
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, dass bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Rahmenbewilligung das Konzept für den Katastrophenschutz vorgelegt werden muss. Es scheint mir eigentlich eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass dies bereits mit der Erteilung der Rahmenbewilligung feststeht, denn das hat auch wiederum Rückwirkungen auf die Rahmenbewilligung selbst.
Ich verlange mit meinem Minderheitsantrag zugleich, dass das Konzept auf das grösstmögliche Katastrophenrisiko ausgelegt sein muss. Die geltende Regelung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen, welche die Kommission für den AC-Schutz 1998 letztmals revidiert hat, ist völlig überholt. In der Kommission hiess es dann - so verstand ich Herrn Jeschki, und so ist es auch protokolliert; er ist immerhin der ehemalige Chef der HSK -, das liesse sich gar nicht realisieren. Dies zeigt auch klar, dass die Risikoeinschätzung völlig falsch und überholt ist.
Das Bundesamt für Zivilschutz geht in seiner Bedrohungsanalyse von einem Erdbeben als grösstem Risiko aus. Selbst im Falle eines Erdbebens ist aber, wie Herr Jeschki klar festgehalten hat, ein zuverlässiger Notfallschutz nicht gewährleistet.
Heute wissen wir, dass es grössere Risiken gibt. Von daher ist es aus unserer Sicht klar, dass der Notfallschutz auch auf mögliche Sabotage- und Terrorakte hin ausgelegt werden muss. Wenn das nicht möglich sein sollte, gibt es für die bestehenden Werke darauf nur eine Antwort, nämlich: Abstellen! Das heisst für mich auch klar, dass es nur eine zuverlässige Antwort gibt, die den Schutz der Bevölkerung gewährleistet, und das ist der Ausstieg aus der Atomenergie.
Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen. Entsprechendes muss auch für die bestehenden Atomkraftwerke gelten; Kollege Urs Hofmann hat in Artikel 22 einen entsprechenden Zusatzantrag gestellt. Wenn Sie den Risikoschutz der Bevölkerung tatsächlich ernst nehmen, gewährleisten Sie zumindest einen Katastrophen- und Notfallschutz, der dem grösstmöglichen Risiko, nämlich jenem eines Terroranschlages, auch Rechnung trägt.