preparatory:AB 235447
Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-24
Wortprotokoll
Wir sind uns wohl alle im Saal einig, dass es in der Schweiz keine Lohndiskriminierung für gleiche Arbeit geben darf. Aber weil die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung ausschliesslich einen teuren bürokratischen Leerlauf produzieren wird, der der Lohngleichheit in keiner Art und Weise hilft, vertrete ich hier den Antrag der Minderheit, auf diesen Papiertiger nicht einzutreten. Denn dieser Gesetzentwurf wird nur grosse Kosten und nutzlosen Aufwand für die Unternehmen produzieren - viel verpuffte Energie für nichts. Die Lohngleichheit ist in der Bundesverfassung verankert, und deshalb haben wir bereits heute das Gleichstellungsgesetz, welches die rechtlichen Mittel schafft, gegen solche Diskriminierungen vorzugehen und Unternehmen bei Verletzungen gegen das aktuelle Gesetz zu bestrafen.
Ich bin natürlich dafür, dass Frau und Mann für gleiche Arbeit auch die gleichen Löhne bekommen. Nur ist diese Gesetzesänderung, die wir heute besprechen, das falsche und meiner Meinung nach ein untaugliches Mittel zur Bekämpfung dieser Lohndiskriminierung. Mit diesem Gesetz stellen wir pauschal alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter Generalverdacht, unfaire Löhne auszubezahlen. Jedes Unternehmen muss dann mittels aufwendiger Lohngleichheitsanalyse beweisen, dass es unschuldig ist. Das ist der falsche Weg.
Wie wir auch in der Botschaft des Bundesrates zu diesem Entwurf lesen können, sind die statistischen Lohnunterschiede jährlich am Abnehmen. Wobei gilt: Lohnunterschiede gehören zur unternehmerischen Freiheit, Lohndiskriminierung hingegen gehört bestraft. Der vorliegende Gesetzentwurf wird aber leider nicht die paar wenigen schwarzen Schafe bestrafen, sondern pauschal die Unternehmen dazu verpflichten, eine aufwendige Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Ab wie vielen Mitarbeitenden, werden wir später in der Debatte entscheiden, falls wir überhaupt auf dieses Geschäft eintreten.
Der Aufwand für die Unternehmen ist gross, und die HR-Abteilungen werden je nach Unternehmensgrösse tagelang damit beschäftigt sein, diese Analysen vorzunehmen und alle Mitarbeitenden zu erfassen. Dazu kommen noch die finanziellen Aufwände für die teure externe Revisionsstelle, welche laut diesem Entwurf die Lohngleichheitsanalyse prüfen muss.
Wir sprechen hier gemäss Botschaft von Kosten für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden von rund 18 Millionen Franken und von rund 4 Millionen Franken an Kosten für die Prüfstellen. Das sind grosse Beträge und sehr viel Bürokratie, welche wir den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aufzwingen - mit dem voraussehbaren Resultat, dass die allergrösste Mehrheit beweisen kann, dass sie unschuldig ist und keine Lohndiskriminierungen im Unternehmen hat. Dann wird es noch ein paar Unternehmen geben, welche die Lohnunterschiede anhand von Alter, Lückenlosigkeit des Lebenslaufs, Berufserfahrung, Weiterbildungen, Verantwortung, Dienstjahren, Erfahrungen, Leistung, persönlichem Einsatz oder weiteren Leistungskomponenten erklären können.
Nur ein paar ganz wenige werden nach der Lohngleichheitsanalyse ihre Differenzen nicht begründen können. Diese können dann wegen Lohndiskriminierung angeklagt werden, wie das bereits heute der Fall ist. Die wirklich schwarzen Schafe aber werden sich zu helfen wissen, sodass trotz der gewollten, wenn auch sinnlosen Diskriminierung die Resultate ihrer Untersuchung keine Angriffsfläche aufzeigen werden. Das heisst, dass die wirklich zu Bestrafenden mit diesem bürokratischen Leerlauf nicht erfasst werden können - nicht besser als heute. Allen anderen haben wir aber einen unnötigen Aufwand aufgebürdet.
Bitte denken Sie an dieses völlige Missverhältnis. Wir haben ein bestehendes Gesetz, welches seit seiner Einführung dazu geführt hat, dass die Zahlen bei der Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann gesunken sind. Es ist ein gutes Instrument, um auch künftige Täter zu verurteilen. Der allergrösste Teil der Unternehmen hält sich ganz selbstverständlich an das Gebot der Lohngleichheit. Diese dürfen wir nicht pauschal mit einem grossen finanziellen und bürokratischen Aufwand bestrafen. Wir dürfen unsere Unternehmen und Unternehmer nicht unter Generalverdacht stellen. Wir müssen sie mit möglichst wenig Regulierung darin unterstützen, weiterhin gute und faire Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.
Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie den Nichteintretensantrag unterstützen.