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preparatory:AB 240691

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Es wird Sie sicher nicht erstaunen, dass ich die Minderheit vertrete, welche Nichteintreten beantragt, genau gleich, wie das ja bereits vor zwei Jahren der Fall war.

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2016 festgehalten, dass er es als unzweckmässig ansieht, im KVG vorzusehen, dass die ordentliche Franchise und die Wahlfranchisen regelmässig der Kostenentwicklung der obligatorischen [PAGE 10] Krankenversicherung angepasst werden sollen. Das war die Haltung des Bundesrates im Rahmen der Motion Bischofberger. Der Bundesrat wurde dann durch Mehrheiten im Parlament gezwungen, eine Vorlage auszuarbeiten, die aus der Sicht der Kommissionsminderheit nach wie vor keine Berechtigung hat. Man führt ins Feld, dass die Selbstverantwortung, die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land mit dieser Massnahme verbessert werden kann. Das wird - der Sprecher der Mehrheit hat es ausgeführt - von vielen Vernehmlassungsteilnehmern infrage gestellt. Auch von meinem Kanton, und der ist seit zwei Jahren ja wirklich nicht mehr rot-grün dominiert, wird klar dargelegt, dass diese Franchisenautomatismen nicht zur Kostenkontrolle geeignet seien. Die Wirksamkeit einer Franchisenerhöhung ist nicht belegt. Es konnte bisher nicht belegt werden, dass mit den Franchisenerhöhungen die Wirksamkeit in Bezug auf die Selbstverantwortung gesteigert wird. Auch hat der Regierungsrat des Kantons Bern klar die Befürchtung, dass Personen, die jetzt schon ihre Verantwortung wahrnehmen und sich bemühen, durch verschiedenste Massnahmen die Gesundheitskosten möglichst gering zu halten, künftig in einem Krankheitsfall ungerechterweise zusätzliche Bezahlungen leisten müssen, ohne dass sie etwas dafürkönnen.

Mit dieser Massnahme wird das Solidaritätsprinzip geritzt - das Solidaritätsprinzip, das uns ja hoch und heilig ist und das auch wir vertreten. Diese Massnahme ist dementsprechend nicht gerechtfertigt. Es besteht auch deshalb kein Handlungsbedarf, weil der Bundesrat ja seit 1996 in mehreren Schritten Anpassungen an die jeweils geltende Rechtsgrundlage vorgenommen hat. Die Franchisen, aber auch die übrigen Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger an den Gesundheitskosten, erhöhten sich um über 111 Prozent. Im Vergleich dazu betrug das durchschnittliche Wachstum der Löhne und der Wertschöpfung für den Einzelnen in der gleichen Zeit nur etwa einen Viertel der gesamten Kostenerhöhungen durch den Bundesrat.

In der Schweiz haben wir ja im Gesundheitswesen das System der Pro-Kopf-Belastung und nicht das System der Einkommensbelastung. Im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten haben wir auch die grössten Leistungen "out of pocket" zu erbringen: Bei uns sind es fast 30 Prozent, in Europa sind es im Durchschnitt 20 Prozent. Wir wissen - und das ist dramatisch! -, dass immer mehr Leute auf ärztliche Dienstleistungen verzichten, weil sie sie sich wegen dieses Systems nicht mehr leisten können. Waren es vor zehn Jahren noch etwa 10 Prozent, die auf ärztliche Dienstleistungen verzichteten, ist der Anteil heute auf 22,5 Prozent angestiegen. Mehr als ein Fünftel der Leute geht also nicht zum Arzt, weil er Angst vor den zusätzlichen Kosten hat.

Wenn Sie nun einen Automatismus vorsehen wollen, wird dieses System die Situation noch zusätzlich belasten. Es würde ja ein System zementiert, das nicht gerecht ist.

Dazu kommt eine weitere Angst der Kantone; ich zitiere meinen Kanton: Wer die Kosten nur zum Teil selber trägt, hat keinen zusätzlichen Sparanreiz. Jetzt kommt das Problem: Das wird dazu führen, dass immer mehr Sozialhilfeleistungen erbracht werden müssen, weil die Erhöhung der Franchise nicht mit der Prämienverbilligung wettgemacht werden kann, denn das sind zwei verschiedene Systeme. Das heisst, die Prämienverbilligung, die sowieso reduziert worden ist, wird diesen zusätzlichen Belastungen nicht gerecht werden. So wird es im Bereich der Kantone und Gemeinden zu einer Verschiebung kommen.

Ein weiteres Problem wurde bei der Berechnungsmethode eruiert: Sie ist wirklich willkürlich. Man hat festgestellt, dass das Verhältnis zwischen den effektiven Kosten und dem Selbstbehalt vor zwanzig Jahren bei 1 zu 12 lag. Und nun will man diese Formel zementieren, ohne dass sie jemals hinterfragt worden wäre. Es gibt keine entsprechenden Arbeiten, die belegen, dass das System, das im Jahr 1996 willkürlich gewählt wurde, auch im Jahr 2019 Berücksichtigung finden sollte. Hinsichtlich der Kostenkontrolle gibt es auch keine Hinweise darauf, dass es zielführend ist. Es wird zu einer Umverteilung im Umfang von ungefähr 20 Millionen Franken kommen.

Der Sprecher der Mehrheit hat schon gesagt, hier im Rat sei man sich einig, dass die Erhöhung der Franchisen die einzige Lösung sei. Nur sind in der Grossen Kammer noch ganz andere Begehren auf dem Tisch: Man spricht von 400 Franken, von 500 Franken Franchise. Und wer sagt, dass die nächsten Schritte nicht in diese Richtung gehen werden?

Dementsprechend beantragt die Minderheit, auf dieses Geschäft nicht einzutreten, weil kein Handlungsbedarf gegeben ist.