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preparatory:AB 242304

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Es wurde jetzt in der Eintretensdebatte primär über die subsidiäre Verfassungsbeschwerde gesprochen. Das werden wir in der Detailberatung dann wirklich noch im Detail tun. Ich möchte noch einmal die Grundhaltung der Kommission kurz zusammenfassen.

Die Kommissionsmehrheit setzt sich bei Unsicherheiten betreffend Rechtsschutzlücken im Zweifel für mehr und nicht für weniger Rechtsschutz ein. Das ist der Grundsatz, denn ohne die subsidiäre Verfassungsbeschwerde hinge es davon ab, wie das Bundesgericht selbst den besonders bedeutenden Fall definiert. Aber eben, wie gesagt, zu weiteren Gründen werden wir dann in der Detailberatung kommen.

Die Kommissionsmehrheit ist im Grundsatz mit dieser Vorlage jetzt so zufrieden. Es werden verschiedene kleinere Probleme und Unstimmigkeiten behoben. Der Ausnahmenkatalog von Artikel 83 wird, ich habe das im Eintretensvotum bereits gesagt, insofern relativiert, als insbesondere die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten neu immer offensteht, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt.

In der Botschaft hat der Bundesrat drei Hauptziele dieser Revision definiert:

1.[NB]Verbesserung des Rechtsschutzes in gewissen Bereichen; da darf ich die Meinung der Kommissionsmehrheit kundtun und sagen, das ist erfüllt.

2.[NB]Vereinfachung der Verfahren und Rechtswege; das ist zum grossen Teil auch erfüllt.

3.[NB]Der letzte Punkt, nämlich die Entlastung durch den Wegfall von einfachen Fällen oder die allgemeine Entlastung des Bundesgerichtes, das habe ich bereits gesagt, ist sicher nur teilweise oder gar nicht erfüllt.

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.