preparatory:AB 243641
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag zu Buchstabe j bezweckt, dass die Daten unverzüglich vernichtet werden. Eine Aufbewahrung über längere Zeit ist nicht notwendig und kommt deshalb nicht infrage. Dafür gibt es klare Gründe: Ich finde in dieser Vorlage keine Erklärungen, warum nach einem Online-Einkauf oder nach Einsicht in ein elektronisches Patientendossier die Daten sechs Monate lang zurückbehalten werden sollten. Auch Sie, meine Damen und Herren, werden diese Erklärung nicht finden. Die Hoheit über die Daten soll nach wie vor bei den Nutzerinnen und Nutzern bleiben. Die Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten ist völlig willkürlich und nicht erklärbar. Es braucht meines Erachtens keine Rückverfolgbarkeit. Wir müssen ja darauf vertrauen, dass bei der Türöffnung der Staat bestätigt, dass alles rechtens passiert ist. Das haben wir in diesem Gesetz so bestätigt. Entweder erhält man eine E-ID, oder man erhält sie nicht. Wenn ich einen Pass erhalte, habe ich nicht eine sechsmonatige Frist, während derer ich nachfragen kann, ob und wie dieser Pass entstanden ist oder wie ich diesen Pass verwende. Man meldet sich irgendwo an und erhält einen gültigen Ausweis. Eine Rückverfolgbarkeit ist nicht notwendig.
Zu meinem zweiten Minderheitsantrag zu Buchstabe n: Wir sollten auch darüber diskutieren, was mit den Nutzungsdaten gemacht wird. Gemäss Artikel 16 ist die Weitergabe der Daten an Dritte verboten, die interne Nutzung der Daten jedoch ist nirgends klar geregelt. Wenn Swiss Sign die Daten nutzt und daraus Profite zieht, führt dies zu einem Vorteil gegenüber Unternehmen, die nicht im Bereich der E-ID tätig sind. Die Nutzenden sollten grundsätzlich nicht Objekt kommerzieller Ziele sein, und wir sollten Identity Provider gegenüber anderen Unternehmen nicht bevorteilen. Aus diesem Grund ist es nötig zu sagen, dass die Identifikations- und Nutzungsdaten nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen. Diese Haltung vertritt sinngemäss auch der Datenschutzbeauftragte.
Zu meinen beiden Minderheitsanträgen haben Sie von den Kantonen Waadt, Genf, Neuenburg, Jura und Tessin ein Schreiben erhalten. In diesem Schreiben steht: "Nicht zuletzt sind der Datenschutz und die Garantie, dass die Daten nicht für andere als die gesetzlich vorgesehenen Zwecke genutzt werden, entscheidend, um sich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Und zwar dürfen die Identity Provider die Personenidentifikationsdaten ebenso wie Daten, die bei der Anwendung der E-ID entstehen, und darauf basierende Nutzungsprofile nicht an Dritte weitergeben. Aber die Vorlage des Bundesrates sieht keine weiteren Einschränkungen für eine allfällige interne Nutzung der Daten während der sechs Monate vor, bevor diese Daten vom Identity Provider vernichtet werden können oder müssen. Wir fordern Sie auf, diese Lücke zu schliessen und den Minderheitsantrag zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j und Buchstabe n sowie den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 16 Absatz 2 zu unterstützen."
Die gleiche Meinung vertreten die Konsumentenorganisationen. Wenn Sie also meinen Minderheitsanträgen zustimmen, worum ich Sie bitte, entsprechen Sie den Wünschen von verschiedenen Kantonen und denjenigen der Konsumentenorganisationen.