preparatory:AB 247895
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Lobbying als Interessenvertretung in der Politik ist grundsätzlich nichts Anrüchiges. Wir alle in diesem Saal sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, und wir sind für den politischen Meinungsbildungsprozess auch auf Informationen von auswärtigen Interessenvertretern angewiesen. Es liegt dann in der Verantwortung eines jeden Politikers, einer jeden Politikerin, Informationen von Lobbyisten im Meinungsbildungsprozess richtig einzuordnen. [PAGE 1173]
Wo liegt nun das Problem bei der Transparenz der Lobbyisten? Diese Vorlage will ja ein Problem lösen und Transparenz schaffen. Aber gibt es dieses Problem, und, falls es dieses Problem gibt, wird es von dieser Gesetzesanpassung auch gelöst? Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass beides nicht der Fall ist. Es besteht weder ein echtes Problem mit entsprechendem Regulierungsbedarf, noch würde diese Gesetzesanpassung eine Lösung bringen. Die Vorlage mag gut gemeint sein, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sieht auch keinen Handlungsbedarf. Das Lobbying im Bundeshaus wird völlig überzeichnet und überbewertet. Wir sind keine Dunkelkammer - das zu meinem Vorredner. Unsere Interessenbindungen - das zu Frau Masshardt - werden im Register öffentlich aufgezeigt. Gerade das Lobbying im Bundeshaus während der zwölf oder dreizehn Wochen Session ist transparent. Jeder sieht, wer mit wem an einem Tisch sitzt und sich bespricht, und jeder kann jeden fragen, was und wen er vertritt.
Zudem sind die Meinungen zum Zeitpunkt der Beratungen im Parlament weitgehend gemacht. Lobbying findet, was bei dieser Vorlage ausgeblendet wird, hauptsächlich vor den Kommissionssitzungen und ausserhalb des Bundeshauses statt. Der Transparenzgewinn einer Regulierung des Lobbyings in der Wandelhalle während der Sessionen ist daher eigentlich unerheblich. Die Vorlage bringt keinen Mehrwert, nur zusätzliche Bürokratie und eventuell das beruhigende Gefühl, etwas getan zu haben. Das haben wir auch vom Minderheitssprecher gehört, der von einer Schwachstromvorlage gesprochen hat.
Das Lobbying für diese Vorlage war und ist ja ausserordentlich gross. Unzählige Zuschriften gehen irrtümlicherweise davon aus, dass diese Gesetzesanpassung den Lobbyismus regeln würde. Das ist mitnichten so. Die Gesetzesanpassung würde den Lobbyismus nur insoweit regulieren, als er im Bundeshaus stattfindet. Das Badgesystem soll durch ein Akkreditierungssystem ersetzt werden. Die Vorlage ist denn auch kein Lobbyinggesetz, sondern ein Bundeshausgesetz. Es geht darum, wer Zutritt zum Parlament hat.
Die Vorlage nimmt die Interessenvertreter ins Parlamentsgesetz auf und macht sie damit zu einem Teil des Parlamentsbetriebes. Das ist staatspolitisch nicht opportun. Agenturen und Lobbyistenorganisationen wollen dies, weil sie damit im Parlamentsgesetz eine gesetzliche Grundlage erhalten, folglich gesetzlich legitimiert werden. Das Lobbyieren selber ist aber eine Methode der politischen Einflussnahme, der politischen Inhalte. Das Gesetz versucht, dafür die Form zu schaffen. Wichtig sind jedoch die Inhalte und die Wirkung für den politischen Meinungsbildungsprozess, und diesen kann man nicht per Gesetz regeln.
Natürlich ist es verständlich, dass die Branche selber ein Interesse an dieser Regulierung hat. So wird sie per Gesetz zu einem Element des politischen Systems. Möglicherweise verbessert sich dadurch die Wahrnehmung der Rolle der Lobbyisten in der Öffentlichkeit. Dabei kann aber die Branche eigenverantwortlich völlige Transparenz schaffen und sich selber regulieren. Die Agenturen und Lobbyisten können ihre Mandate und Arbeitgeber auf ihren Websites transparent machen. Dann könnte jedermann nachsehen, wer von welcher Agentur für was und wen lobbyiert - unabhängig davon, ob das Lobbying im Bundeshaus oder ausserhalb des Bundeshauses stattfindet.
Die CVP-Fraktion wird nicht auf die Vorlage eintreten. Es ist falsch, den Lobbyismus in der Wandelhalle im Parlamentsgesetz zu regeln. Zudem bringt die Vorlage keinen Mehrwert für die Öffentlichkeit, also für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für den demokratischen Meinungsbildungsprozess, sondern generiert primär Bürokratie.
Wir sollten auf unnötige Gesetze verzichten. Dieses Gesetz gehört in diese Kategorie, weshalb die CVP-Fraktion mit der Kommissionsmehrheit nicht auf das Gesetz eintritt.