preparatory:AB 251417
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
In der Tat, ich schlage Ihnen hier zusammen mit meinen Kollegen vor, eine Beweislastumkehr zugunsten des Versicherten einzuführen. Das hat eine praktisch sehr, sehr hohe Bedeutung. Wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall einen Arzt aufsuchen müssen und das innerhalb der vorgeschriebenen Frist vielleicht nicht machen können oder ein Heilungsverfahren vorgeschlagen wird, ist es für einen einfachen Versicherungsnehmer schlicht unmöglich, das nachweisen zu können. Wir haben das in ganz vielen Bereichen, in denen es Ärztefehler gibt; erstens dauert das episch lange, bis solche Nachweise gelingen, und zweitens sind die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer immer - immer! - am kürzeren Hebel. Sie haben praktisch keine Chance. Wie sollen sie in einem Spital an ärztliche Unterlagen kommen, um das nachweisen zu können, wie sollen sie in anderen Bereichen an Unterlagen kommen? Das ist derart ungerecht und ungleichgewichtig, dass man durchaus einmal die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer schützen muss vor dieser schlichten Unmöglichkeit, solche Sachen nachzuweisen; eine normale Person hat da null Chancen. Das wissen natürlich alle, und ich weiss auch, dass in diesem Rat die Vertretung der Interessen der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer derart eindeutig ausgerichtet ist, dass ich mir keine Illusionen mache - aber ungerecht bleibt es trotzdem.