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preparatory:AB 252436

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Ich möchte für die Grünen jetzt etwas weiter vorne beginnen. Ich möchte damit beginnen zu sagen, weshalb es aus unserer Sicht überhaupt Datenschutz braucht, weshalb es aus der Sicht der Grünen informationelle Selbstbestimmung braucht.

Es gibt ein wegweisendes Urteil aus unserem Nachbarland im Zusammenhang mit der damaligen Volkszählung in Deutschland. Dort wurde der Begriff der informationellen Selbstbestimmung etabliert. Informationelle Selbstbestimmung heisst nichts anderes, als dass ich weiss, wo welche Daten über mich vorhanden sind, welche Daten über mich gesammelt werden und, wenn sie gesammelt werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden können, und dass ich das beeinflussen kann - als Bürgerin, als Bürger.

Ohne informationelle Selbstbestimmung ist die individuelle Handlungsfreiheit in Gefahr. Das heisst, dass die Idee eines Staates, in welchem Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt Entscheidungen treffen, sei es als Privatpersonen, sei es als politische Personen, dass diese Grundidee geschützt werden soll, wenn wir für die informationelle Selbstbestimmung kämpfen. Wenn man an eine freiheitliche, demokratische Gesellschaft glaubt, dann geht man eben davon aus, dass auch das Gemeinwohl davon abhängt, dass die einzelnen Bürgerinnen und Bürger diese informationelle Selbstbestimmung und damit eben die individuelle Handlungsfreiheit behalten.

Es geht also um mehr als um die Frage: Kriegen wir jetzt besser oder schlechter angepasste Buchempfehlungen auf Amazon.com? Es geht um folgende Frage: Wollen wir eine Gesellschaft, die davon ausgehen muss, dass jeder Einzelne überwacht, bearbeitet und beeinflusst wird? Das hätte den Effekt - den sogenannten "chilling effect", der schon Anfang der Achtzigerjahre von einem Gericht festgestellt wurde -, dass man das, von dem man nicht will, dass es von irgendjemandem gesehen oder gespeichert wird, gar nicht mehr macht. Eric Schmidt, der ehemalige CEO von Google, hat 2009 in einem BBC-Interview gesagt: "Wenn es etwas gibt, [PAGE 1779] von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun."

Wir haben jetzt dann am kommenden 20. Oktober Wahlen. Wenn Sie wollen, dass die Menschen in diesem Land frei entscheiden können, dann müssen Sie zum Beispiel die Daten über politische Interessen vor ungewollter Bearbeitung schützen, so, wie es dieser Gesetzentwurf macht. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass wir zumindest noch eine Handhabe haben, damit uns die Welt als einzelnem Konsumenten oder einzelner Konsumentin von Social Media nicht einfach so dargestellt wird, dass wir am Schluss einen Entscheid treffen, den wir gar nicht treffen wollten. Bei Big Data geht es auch nicht nur darum, wie viele Daten wir verarbeiten, sondern es geht um ein Prinzip, bei dem man Daten miteinander mischt, die nichts miteinander zu tun hatten und die zu völlig unterschiedlichen Zwecken gesammelt wurden. Die Problematik, die wir hier bei diesem Gesetz eigentlich debattieren müssten, ist die Frage, inwieweit im Zeitalter von Big Data freier Wille überhaupt noch möglich ist und inwieweit wir auf der anderen Seite eine Dystopie, eine schlimme Zukunftsvision, haben, bei der man sagen muss, dass der Mensch erfahren und behandelt wird, als würde er nur unter dem Motto der ewigen Wiederkehr des Gleichen funktionieren.

Denn man teilt dann alle Menschen aufgrund dessen, was sie in der Vergangenheit getan haben - seien das politische Aktivitäten, seien das Einkäufe, seien das die Orte, wo sie hingegangen sind -, mit Wahrscheinlichkeiten ein und sagt: Und du machst genau das Gleiche auch in Zukunft. Ja, es wird in 90 Prozent der Fälle so sein, dass ein Mensch morgen das macht, was er auch gestern gemacht hat. Aber wenn wir an die Freiheit als politisches Prinzip, auch unseres Staates, glauben, dann dürfen wir nicht zulassen, dass die Menschen nur aufgrund dessen, was sie in der Vergangenheit gemacht haben, eingeteilt werden, sondern müssen diese Möglichkeit, anders zu werden, etwas anderes zu tun, immer auch mitberücksichtigen.

Deshalb ist das ganze Profiling so wichtig, weil das Profiling genau das macht: Man nimmt aus unterschiedlichsten Quellen Informationen zu einem Menschen zusammen und versucht daraus mit Wahrscheinlichkeitskriterien und Statistik herauszudestillieren, was dieser Mensch in Zukunft als Nächstes tut. Das mag harmlos sein, wenn es darum geht, welches Buch er kauft. Aber es ist etwas weniger harmlos, wenn es beispielsweise darum geht, was für ein Risiko er oder sie für eine Versicherung darstellt. Und es ist dann erst recht nicht mehr harmlos, wenn es darum geht, welche politischen Entscheide diese Person treffen wird. Deshalb geht es also um Wichtiges.

Kurz noch zur Äquivalenz: Wir haben zwei Bedingungen definiert. Wenn man diese Fahne anschaut, könnte man meinen, die Grünen würden sich für einen Sitz im Bundesrat bewerben, weil wir in dieser Frage so bundesratstreu sind. Der Bundesrat hat eigentlich ein Minimum gemacht, und wir haben gesagt: Okay, wenn dieses Minimum erfüllt wird, dann helfen wir mit. Dieses Minimum heisst: Äquivalenzanerkennung ermöglichen und den jetzigen Datenschutzstandard nicht schwächen; aber eigentlich müsste man ihn massiv stärken.

Bei der Äquivalenz geht es eben gerade nicht um Gleichheit, sondern um Anerkennung von Gleichwertigkeit. Es ist die falscheste Darstellung, wenn man jetzt sagt, das sei etwas nach dem Interesse der Grosskonzerne und es sei eine schlimme Bürokratie für die Kleinen. Das Gegenteil ist der Fall!

Die Konzerne haben sich an die DSGVO gewöhnt, die setzen das um. Die haben Heere von Juristen, die haben Heere von internen Datenschutzberatern, für die ist das null Problem. Die müssen das machen. Für einen weltweiten Konzern ist das heute Standard - nicht der Goldstandard, sondern der Minimalstandard.

Aber denken Sie an alle KMU, die in der Schweiz Dienstleistungen für europäische Kunden anbieten! Ohne Gleichwertigkeitsanerkennung haben sie nur eine Möglichkeit: Sie müssen parallel zum Schweizer Gesetz, das es ja weiterhin geben wird, eins zu eins auch noch die DSGVO umsetzen und für jede einzelne Kundenbeziehung einen neuen Vertrag machen. Oder denken Sie an die KMU, die den internationalen Konzernen, auch in der Schweiz, zuliefern. Bei Gleichwertigkeit kann sich heute und, wenn wir das schaffen, auch noch in Zukunft ein Schweizer KMU, das Dienstleistungen im Datenbereich macht und einem internationalen Konzern in der Schweiz etwas zuliefert, ans Schweizer Gesetz halten - Punkt, fertig, Schluss. Ohne Äquivalenz muss sich das gleiche KMU natürlich weiterhin an das Schweizer Recht halten. Aber dann ist noch lange nicht Punkt, fertig, Schluss, sondern es muss auch noch eins zu eins alle Bedingungen der DSGVO erfüllen; zum einen materiell, und zum andern muss es das auch noch in individuellen Verträgen mit dem Konzern, dem es zuliefert, zusichern. Sie sehen also gerade: Keine Äquivalenz erreichen heisst Bürokratie pur.

Zum Schluss noch - ich habe noch zwanzig Sekunden -: Bitte, versuchen Sie, beim einzig Positiven in diesem Gesetzentwurf, dem Einzigen, bei dem wir gewagt haben, den Ball etwas weiter zu werfen als der Bundesrat, nämlich bei der Portabilität, dem Recht auf die eigenen Daten in digitaler Form, in maschinenlesbarer Form, die Chance zu sehen. Hier können sich neue Wirtschaftsräume eröffnen; hier können wir eben auch die Machtbalance zwischen kleinen und grossen Plattformen etwas verändern. Das ist unter dem Strich etwas, das eine Chance ist. Packen wir diese doch hoffentlich. Es wäre schön, wenn wir nicht nur knapp am Äquivalenzlevel vorbeischrammten, sondern auch eine kleine mutige Sache zusammen fertigbrächten.

In diesem Sinn: Ja, wir treten ein und hoffen, dass es besser wird als von der Mehrheit in der Kommission beschlossen.