preparatory:AB 252745
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Wir kommen nun also zu diesem Block der Artikel 39 bis 43. Das ist das 5.[NB]Kapitel, ab Seite 36 der deutschen Fahne. Dabei geht es um die Verwendung des Ertrags aus der CO2-Abgabe. Aus dem Klimafonds werden höchstens Gelder im Umfang der Mittel, die aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen in den Klimafonds eingelegt wurden, für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden eingesetzt.
Bei Artikel 39 Absatz 2 sehen Sie, dass wir hier Klarheit schaffen. Der Bund finanziert mit jährlich 60 Millionen Franken aus dem Klimafonds sowie den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen unter anderem Massnahmen für kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen oder für den Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Kommission macht hier eine konkrete, aber nicht abschliessende Aufzählung. Zusätzlich können Kantone, Gemeinden oder deren Plattformen aus dem Klimafonds im Umfang von maximal 25 Millionen Franken pro Jahr darin unterstützt werden, Projekte zur Emissionsreduktion zu realisieren.
Schliesslich soll der Bund aus dem Klimafonds auch Massnahmen finanzieren, die darauf abzielen, durch den Klimawandel bedingte Schäden zu vermeiden. Insbesondere soll der Teil der Einnahmen aus der Flugticketabgabe für Klimainnovationen, auch im Flugsektor, eingesetzt werden. Im Weiteren sollen, analog zum heutigen Technologiefonds, der Zugang zu günstigem Risikogeld erleichtert und weltweit skalierbare Klimainnovationen unterstützt werden.
Zum Einzelantrag Fässler Daniel - den nehme ich hier gleich mit - zu Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a: Herr Fässler möchte das Wort "ortsgebundene" streichen, damit die [PAGE 919] Holzenergie nicht ausgeschlossen wird. Das Wort kann gestrichen werden. Zudem ist der Einzelantrag Häberli-Koller ja identisch.