preparatory:AB 256151
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Um was geht es hier? Es geht im Moment um drei Firmen, die teilprivatisiert sind: Es ist die Swisscom, es ist die Skyguide, und es ist die Identitas AG. Identitas AG ist die Firma für Ohrmarken für Tiere; da sind noch Bauern daran beteiligt. Das sind die drei Firmen, die teilprivatisiert sind. Im Sinne der Gouvernanz ist es aus Sicht der Minderheitsaktionäre nicht zulässig, wenn ein Aktionär, der Hauptaktionär, ein zusätzliches Kontrollinstrument einsetzen kann. Er kann sich dadurch allenfalls einen Vorteil verschaffen, und es entspricht nicht der Gouvernanz. Es macht keinen Sinn, dass die EFK hier ein Einsichtsrecht hat, denn diese Firmen wählen eine Kontrollstelle, sie haben einen verantwortlichen Verwaltungsrat. Die Gouvernanz ist gewährleistet, und wir sind genauso Teilaktionär wie alle anderen auch; vielleicht sind wir Mehrheitsaktionär.
Wenn wir in die Zukunft blicken, kommt die Ruag wahrscheinlich nicht infrage, denn bei der Ruag gehen wir davon aus, dass sie vollprivatisiert sein wird; dann hat der Bund keine Anteile und damit logischerweise auch kein Interesse und kein Einsichtsrecht mehr. Die Frage könnte sich allenfalls einmal bei der Postfinance stellen, da diskutiert man ja eine Teilfinanzierung. Das wäre dann ein weiterer Bereich, wenn wir in die Zukunft schauen.
Was nicht beeinträchtigt würde, ist das Einsichts- und das Aufsichtsrecht des Parlamentes. Sie können die Swisscom also nach wie vor anhören, Sie können mit der Swisscom Gespräche führen. Es geht hier nur um eine zusätzliche Kontrolle der EFK. Das macht im Sinne der Gouvernanz Sinn. Es ist eigentlich auch gerecht und fair gegenüber den anderen Minderheitsaktionären, wenn der Bund durch die EFK hier kein Sonderrecht beansprucht, weil das keinen Sinn macht. Die Gespräche, die Aufsicht durch die politischen Organe: Der Bundesrat wird selbstverständlich nach wie vor eine Eignerstrategie verabschieden und lässt sich Bericht erstatten, aber davon ausgeschlossen wäre die EFK. Gerade auch bei börsenkotierten Firmen wie der Swisscom ist es schwer zu erklären, weshalb sich der Bundesrat noch das Recht vorbehält, zusätzliche Kontrollen vorzunehmen.
Ich glaube, es macht Sinn, was der Motionär vorschlägt, und der Bundesrat würde das so, wie ich das gesagt habe, umsetzen. Alle Rechte, die politischen Rechte, sind gewährleistet. Aber ein zusätzliches Kontrollrecht widerspricht eigentlich auch dem Verständnis des Aktienrechts und der Gouvernanz im Allgemeinen, über die wir gerade diskutieren. Aus unserer Sicht können Sie die Motion annehmen. Die [PAGE 1199] Finanzdelegation hat gewisse Bedenken gehabt, das muss ich hier auch noch anfügen. Ich möchte aber noch ergänzen, dass die EFK überall dort, wo der Bund Interessen hat, wenn also beispielsweise Subventionen in eine solche Firma fliessen, den Bereich, der die Subventionen betrifft, selbstverständlich überprüfen und schauen kann, ob die Subventionen richtig verwendet werden. Die Interessen des Bundes sind mit dieser Lösung also trotzdem gewährleistet.
Sie können diese Motion annehmen; wir würden sie so umsetzen. Unserer Meinung nach macht es Sinn, was der Motionär vorschlägt.