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preparatory:AB 25725

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-30

Wortprotokoll

Meine Motion liest sich wie komplexes Juristenfutter, dabei geht es eigentlich um die Behebung einer kleinen, aber entscheidenden Ungerechtigkeit. Was in der Ergotherapie und für die Krankenpflege zuhause längst normal ist, soll auch für die Physiotherapie, die Logopädie und die Ernährungsberatung gelten. Es sollen nämlich nicht nur Selbstständige als Leistungserbringer für die Grundversicherung zugelassen werden, sondern auch Organisationen, also Praxen mit mehreren, gleichberechtigten, qualifizierten Expertinnen und Experten.

Gibt es Gründe, warum solche Organisationen nicht zugelassen werden sollen? Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme nur am Rande auf diese eigentlich im Zentrum stehende Frage ein. Dabei verkennt er, dass es sich bei der verlangten Zulassung nicht um eine neue Kategorie von [PAGE 1509] Leistungserbringern handelt, sondern nur um eine neue Form einer bestehenden Kategorie von Leistungserbringern. Diese neue Form birgt grosse, insbesondere auch kostendämpfende Chancen in sich.

Macht es denn Sinn, wenn die Anbieter von Physiotherapie, Logopädie und Ernährungsberatung vom geltenden Recht dazu gezwungen werden, teure Einzelpraxen mit einer je einzeln zu amortisierenden Infrastruktur zu unterhalten? Es macht sicher keinen Sinn. Gerade angesichts der steigenden Gesundheitskosten sollte die Möglichkeit von Zusammenschlüssen eher gefördert werden, weil so Kosten eingespart und die vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden können. Der verbesserte Erfahrungsaustausch und die besseren Chancen zur Weiterbildung erhöhen die Teamkompetenzen in einer solchen Praxis und verbessern damit die erfolgreiche Behandlung der Patientinnen und Patienten. Auch das senkt die mit der Behandlung verbundenen Kosten.

Der Bundesrat legt in der Stellungnahme seine Rechtsauslegung breit dar, muss dazu aber den Text der Botschaft über die Revision des Krankenversicherungsgesetzes bemühen. Was damals für die Ergotherapie und die neu berechtigten Organisationen wie Spitex galt - nämlich dass dem in diesen Bereichen bestehenden Potenzial an Strukturen, Kräften und Erfahrungen Rechnung getragen werden soll -, gilt doch genauso für die Physiotherapie, die Logopädie und die Ernährungsberatung.

Die Darstellung der gegenwärtigen Rechtsauslegung ist zwar interessant, stellt aber keinesfalls inhaltliche Argumente dar, diese Organisationen links liegen zu lassen. Selbstverständlich müssen weiterhin alle Leistungen durch qualifizierte Physiotherapeuten erbracht werden. Es geht mir nicht darum, hier für unqualifizierte Hilfstherapeuten Tür und Tor zu öffnen. Bei der Umsetzung der Motion wäre diesem Aspekt Rechnung zu tragen.

Es ist richtig, dass die Eidgenössische Leistungskommission (ELK) sich bei der Anerkennung neuer Leistungserbringer zurückhaltend zeigt. In diesem Fall geht es aber nicht um eine neue Kategorie, sondern um ein Potenzial für kostengünstige Behandlungen von Patientinnen und Patienten. Wer es mit der Bekämpfung der steigenden Prämien im Gesundheitswesen ernst meint, schöpft dieses Potenzial aus und überweist die Motion.

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