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preparatory:AB 258004

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04

Wortprotokoll

Zu meinen Minderheitsanträgen: In Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c geht es wiederum um die Übernahme der Version, wie sie im Beschluss des Ständerates aufgeführt wurde. Danach haben Ausgesteuerte vor dem 60. Altersjahr keinen Anspruch auf eine Überbrückungsleistung, und man geht davon aus, dass in den letzten fünfzehn Jahren vor der Aussteuerung mindestens zehn Jahre Arbeitnehmerbeiträge einbezahlt wurden, also ein entsprechendes Einkommen realisiert wurde. Das ist der Unterschied zum Mehrheitskonzept, das auch die Möglichkeit einer früheren Aussteuerung, frühestens im 55. Altersjahr, vorsieht. Das ergibt dann auch die entsprechende Ausdehnung der Anzahl der möglichen Empfängerinnen und Empfänger. Frau Kollegin Sauter hat die Unterschiede zwischen unseren Minderheitsanträgen erwähnt. Es geht hier darum, dass bei den Anträgen der Minderheit I (Sauter) noch die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berücksichtigt werden, was in meinen zwei Minderheitsanträgen II nicht der Fall ist.

Ich bitte Sie im Weiteren, bei Artikel 3 Absatz 4 - der Härtefallklausel - auch meinem Minderheitsantrag zu folgen und hier einfach das mögliche Feld einzuschränken und dem Bundesrat nicht die Möglichkeit zu geben, weitere Ausnahmebestimmungen gegenüber den Regelungen festzulegen, wie wir sie hier im Gesetz vorsehen.

Dann komme ich zum Antrag der Minderheit Prelicz-Huber zu Artikel 3 Absatz 5, den wir auch entsprechend ablehnen. Es ist notwendig, dass auch bei Erhalt von Überbrückungsleistungen Integrationsbemühungen unternommen werden.

Ebenso wie meine Vorrednerin bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, auch dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 25 Absatz 1 zuzustimmen. Das entspricht eigentlich der gängigen Logik, wonach kein Anspruch für Ausgesteuerte besteht, solange das Gesetz nicht in Kraft gesetzt ist.

Das ist alles, was ich zur Haltung der SVP-Fraktion und zu meinen Minderheitsanträgen zu sagen hatte.