preparatory:AB 260585
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-05-05
Wortprotokoll
Lassen Sie mich Ihnen zuerst meine persönliche Anerkennung für Ihr sehr grosses Engagement, Ihren Einsatz und den, wie ich glaube, Erfolg, der sich heute aus den Zahlen herauslesen lässt, aussprechen. Dieser Erfolg ist auch Ihr Erfolg. Vielen Dank, Herr Bundesrat!
Nun zu meiner Frage: Ich habe vorhin schon gesagt, dass der Bundesrat gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes die ausserordentliche Lage ausrufen kann. Doch dieser Gesetzesartikel benennt überhaupt keine Kriterien. Ihr Bundesamt hat dazu am 28. Februar ein Faktenblatt erstellt, das ja auch keine gesetzlichen Kriterien darstellt. Dort wird auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung verwiesen. Demnach kann der Bundesrat dann diese Verfügung erlassen, wenn unmittelbar eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung droht und unmittelbar die innere oder äussere Sicherheit gefährdet ist. Meine Frage an Sie: Meinen Sie, dass dieser Zustand heute noch vorherrscht? Das Parlament hat es leider verpasst, die besondere Lage zu verlangen. Wann sind Sie bereit, vom Notrecht wegzukommen und wieder zur besonderen Lage zu wechseln?